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Wann ist der Ehegattenunterhalt wirklich verwirkt?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Ehegatten, unterhaltsberechtigte und unterhaltspflichtige Partner
Nur besonders krasse Fälle rechtfertigen es, den Unterhalt zur Gänze zu versagen. Gemeint sind Situationen, in denen es wegen des Verhaltens des Ehegatten grob unbillig wäre, ihm noch Unterhalt zuzusprechen, etwa wenn er den anderen grundlos verlassen hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (90 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Nur besonders krasse Fälle (zum Beispiel wenn die Ehefrau ihren Gatten grundlos verlassen hat), in welchen die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruches wegen des Verhaltens des betreffenden Ehegatten grob unbillig erscheinen würde, rechtfertigen die Annahme einer Unterhaltsverwirkung des betreffenden Gattenteiles.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 35 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009759 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 90.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Verwirkung des Ehegattenunterhalts

Der Unterhaltsanspruch zwischen Ehegatten kann verwirkt sein. Das ist dann der Fall, wenn es wegen des Verhaltens dieses Ehegatten grob unbillig wäre, ihm noch Unterhalt zuzusprechen.

günstig für Unterhaltspflichtiger Verwirkung des Ehegattenunterhalts

Ja. Wer derart eklatant gegen die ehelichen Pflichten verstößt, dass ein Unterhaltszuspruch nach dem Gerechtigkeitsempfinden aller vernünftig denkenden Menschen untragbar wäre, verliert den Anspruch. Für den vollständigen Verlust legen die Gerichte allerdings einen strengen Maßstab an.

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