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Darf ich Kunden meines Mitbewerbers planmäßig abwerben?

günstig für Mitbewerber betrifft Unternehmer, Vertreter, Mitbewerber, Kunden
Ja. Der Geschäftsumfang lässt sich gewöhnlich nur auf Kosten der Mitbewerber vergrößern; deshalb gehört es zum Wettbewerb, in fremde Kundenkreise einzudringen, und das attraktivere Angebot soll sich durchsetzen. Auch zielbewusstes und systematisches Abwerben ist für sich allein noch nicht unzulässig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.11.2020 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Das Ausspannen von Kunden eines Mitbewerbers an sich ist nicht wettbewerbswidrig; da sich der Geschäftsumfang gewöhnlich nur auf Kosten der Mitbewerber vergrößern lässt, gehört es zum Wesen des Wettbewerbes, dass der Gewerbetreibende in den fremden Kundenkreis einzudringen versucht und dass sich dabei das attraktivere Angebot durchsetzt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078521 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 22.

Genannte Normen

UWG §1 D3f

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