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Darf ich Kunden eines Mitbewerbers gezielt abwerben?

günstig für Abwerbender betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Mitarbeiter, Kunden
Ja. Kunden eines Mitbewerbers abzuwerben ist für sich allein erlaubt, auch wenn es zielbewusst und planmäßig geschieht. Unzulässig wird es erst durch besondere Umstände, etwa wenn Kundenlisten auf unlautere Weise beschafft, Mitarbeiter während des laufenden Dienstverhältnisses abgeworben oder Mitbewerber schlechtgemacht werden oder es nur darum geht, den anderen zu schädigen.

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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 27.07.2017 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Das Ausspannen von Kunden eines Mitbewerbers ist für sich allein selbst dann noch nicht wettbewerbswidrig, wenn es zielbewusst und systematisch erfolgt; erst durch Hinzutreten besonderer Umstände, die den Wettbewerb verfälschen, wie etwa das Beschaffen von Kundenlisten auf unlautere Weise, das Abwerben von Dienstnehmern während des aufrechten Dienstverhältnisses, das Anschwärzen von Mitbewerbern oder die Schädigung der Mitbewerber als einziges Ziel, wird ein wettbewerbsrechtlich verpöntes Verhalten verwirklicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116886 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Genannte Normen

UWG §1 D3e; UWG §1 D3f

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