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Darf eine junge Firma mit langer Tradition werben?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Unternehmer, Mitbewerber, Werbende
Nein. Wer eine langjährige Tradition nur vortäuscht, führt das Publikum in die Irre. Aus dem Alter eines Unternehmens schließen Kunden auf Erfahrung, wirtschaftliche Kraft, Qualität, Zuverlässigkeit und Wertschätzung, die ein jüngeres Unternehmen in der Regel nicht vorweisen kann.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 15.03.2021 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Vortäuschen einer langjährigen Tradition, aus der das Publikum besondere Erfahrungen, wirtschaftliche Leistungskraft, Qualität, Zuverlässigkeit, Solidität und eine langjährige Wertschätzung innerhalb des Kundenkreises ableitet. Das Publikum erwartet bei einem alten Unternehmen in aller Regel Vorzüge, die ein jüngeres Unternehmen im allgemeinen nicht aufzuweisen hat (hier: "Egger-Bier seit 1675").

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078638 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Genannte Normen

UWG §2 D10

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Verschweigen in der Werbung

Wer wirbt, muss nicht von sich aus auf Nachteile der eigenen Ware hinweisen. Verschweigt ein Unternehmen aber etwas, worüber die Kunden Aufklärung erwarten durften, kann das eine Irreführung sein. Den Zeitpunkt der Herstellung oder Anschaffung muss die Werbung nicht angeben.

günstig für Unternehmer Werbung mit früheren Preisen

Auch Schweigen kann unlauter oder irreführend sein, wenn nach den Gepflogenheiten des Geschäftslebens eine Aufklärung zu erwarten ist. Wirbt ein Unternehmen aber mit dem Vergleich zu seinem eigenen früheren Preis, muss es diese Preise dem Publikum nicht nachweisen.

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Wettbewerb · Branchenüblichkeit und irreführende Werbung
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