Kann ich mir eine Farbe für mein Unternehmen sichern?
günstig für Markeninhaber betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Mitbewerber
Ein eigenständiger Schutz für eine Farbe oder eine Farbkombination setzt voraus, dass sie im Verkehr als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen gilt. Weil Farben und Farbverbindungen zu den wichtigsten und gebräuchlichsten Werbemitteln zählen, wird dafür ein strenger Maßstab angelegt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Zur Feststellung der Verkehrsgeltung, die der selbständige Ausstattungsschutz an einer Farbe oder Farbkombination erfordert, ist mit Rücksicht darauf, dass Farben und Farbverbindungen zu den wichtigsten und gebräuchlichsten Werbemitteln gehören, ein strenger Maßstab anzulegen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob Verkehrsgeltung besteht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und wirft daher nur dann eine erhebliche Rechtsfrage auf, wenn dem Rekursgericht eine grobe Fehlbeurteilung unterlaufen ist.OGH 4 Ob 109/25w, 22.07.2025
- Dies gilt für den selbständigen Ausstattungsschutz ebenso wie für den Markenschutz.OGH 17 Ob 2/08f, 11.03.2008
- Angesichts des Umstands, dass Farben und Farbverbindungen zu den wichtigsten und gebräuchlichsten Werbemitteln gehören, nimmt die Rechtsprechung ein bedeutendes Freihaltebedürfnis des Geschäftsverkehrs an. Freihaltebedürfnis, Kennzeichnungskraft und Verkehrsgeltung stehen bei der Beurteilung in einer Wechselbeziehung: je größer das Freihaltebedürfnis und je geringer die Kennzeichnungskraft, desto höher muss die Verkehrsgeltung sein, um einen Schutz zu rechtfertigen.OGH 4 Ob 126/01k, 12.06.2001
- Hier: roter Einband für juristische Fachwerke.OGH 4 Ob 28/97i, 25.02.1997
- Hier: Grünes Zeitrelais und Überwachungsrelais.OGH 4 Ob 37/94, 12.04.1994
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Bosch rot-gelb-braunOGH 4 Ob 362/81, 07.07.1981
- Kelly Gelb-Orange-RotOGH 4 Ob 385/76, 11.01.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078781 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 4 Ob 172/25k, 25.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 109/25w, 22.07.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §4 Abs1 Z3; MSchG §4 Abs2; UWG §9 B6
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