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Sind die Farben meines Firmengebäudes vor Nachahmung geschützt?

günstig für Unternehmer betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Markeninhaber
Passt ein Sachverhalt unter die Regel über verwechselbare Kennzeichen, so wird er nicht zusätzlich nach der Regel über irreführende Angaben beurteilt; die Kennzeichenregel geht vor. Eine bestimmte Farbzusammenstellung ist deshalb nur dann geschützt, wenn sie sich im Verkehr als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen durchgesetzt hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Ist ein Sachverhalt dem Tatbestand des § 9 Abs 3 UWG zu unterstellen, scheidet eine Beurteilung des Sachverhaltes nach dem § 2 UWG aus. § 9 Abs 3 UWG steht zu jenem des § 2 UWG im Verhältnis der Spezialität. Eine bestimmte Farbenzusammenstellung genießt daher nur unter der Voraussetzung der Verkehrsgeltung Schutz (besondere farbliche Gestaltung der Fassade eines Betriebsgebäudes - Bosch - rot - gelb - braun).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078229 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Genannte Normen

MSchG §4 Abs1 Z3; MSchG §4 Abs2; UWG §2 A4; UWG §2 D2; UWG §9 B6; UWG §9 C2; UWG §9 F5

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Kontrolle vorformulierter Vertragserklärungen

Ja. Der Schutz vor gröblich benachteiligenden Bestimmungen greift auch dann, wenn Sie sich einer vorformulierten Erklärung des anderen oder eines Dritten unterwerfen. Anders ist es, wenn die Bestimmung im Einzelnen ausgehandelt wurde.

günstig für Konsument Umgehung der Gewährleistung durch Leistungsbeschreibung

Gegenüber Verbrauchern darf die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden. Ein Unternehmen darf das auch nicht dadurch umgehen, dass es die Leistung in seinen Bedingungen sehr eng beschreibt. Ob eine solche Beschreibung noch zulässig ist oder schon eine Umgehung, hängt vom Einzelfall ab; sie kann außerdem überraschend oder unklar sein.

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