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Wann gilt eine Bezeichnung als Hinweis auf mein Unternehmen?

günstig für Markeninhaber betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Mitbewerber
Eine besondere Bezeichnung hat dann Verkehrsgeltung, wenn ein nicht unbeträchtlicher Teil der angesprochenen Kunden darin einen eindeutigen Hinweis auf ein ganz bestimmtes Unternehmen sieht. Erst dann ist die Bezeichnung geschützt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 19.12.2023 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Verkehrsgeltung liegt vor, wenn ein nicht unbeträchtlicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise in dieser besonderen Bezeichnung einen eindeutigen Hinweis auf einen bestimmten Rechtsträger und ein bestimmtes Unternehmen erblicken.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078751 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 21.

Genannte Normen

MSchG §4 Abs2; UWG §9 C2

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