Darf ich meinen eigenen Namen im Geschäft immer verwenden?
betrifft Unternehmer, Firmeninhaber, Mitbewerber
Sie dürfen Ihren eigenen Namen nicht so verwenden, dass Verwechslungen mit dem Namen oder Zeichen entstehen können, das ein anderer berechtigt führt. Auch wenn Sie Ihren Namen redlich gebrauchen, müssen Sie alles Nötige und Zumutbare tun, um solche Verwechslungen auszuschließen. Dazu zählt etwa, den Vornamen beizufügen oder unterscheidende Zusätze zu verwenden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 04.04.2024 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Das Recht, den eigenen Namen zu gebrauchen, wird durch § 9 UWG insofern eingeschränkt, als der Name nicht in einer solchen Weise gebraucht werden darf, daß Verwechslungen mit dem Namen (oder sonstigen Zeichen), dessen sich ein anderer befugterweise bedient, entstehen können. Der Benützer des Namens hat daher - auch bei lauterem Gebrauch seines Namens - alles Notwendige und ihm Zumutbare vorzukehren, um durch die Benützung vorhandener Ausweichmöglichkeiten (Beifügung von Vornamen, Verwendung unterscheidender Zusätze und dergleichen) die Gefahr von Verwechslungen mit einer fremden prioritätsälteren Bezeichnung nach Möglichkeit auszuschalten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Beklagte verwendet weder ihren gesamten Firmennamen, noch den in seinem phantasiegeprägten Teil zur Kennzeichnung ihrer Waren, sondern nur den Teil, der auch dem Namen ihres Geschäftsführers und Alleingesellschafters entspricht und der wiederum im Familiennamen mit der prioritätsälteren Wortmarke der Klägerin ident ist.OGH 4 Ob 131/22a, 18.10.2022
- Hier zu Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art12 lita.OGH 4 Ob 154/14x, 16.12.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009338 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 4 Ob 156/23d, 04.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 131/22a, 18.10.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 43 · VIII. Schutz des Namens
Verwandte Fragen
Wettbewerb · Eigener Name im Geschäftsverkehr
Wettbewerb · Eingetragener Firmenname und Kennzeichenrecht
Wettbewerb · Rücksicht auf den älteren Firmennamen
Wettbewerb · Firmenname als Kennzeichen und fremde Marke
Wettbewerb · Vorläufiges Verbot des Firmennamens