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Kann ich verlangen, dass die andere Firma ihren Namen ändert?

betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Firmeninhaber
Nur wenn ein Firmenname wie ein Warenzeichen verwendet wird, kann er in Ihre Markenrechte eingreifen und Sie können Unterlassung verlangen. Einen darüber hinausgehenden Anspruch, dass der Firmenname selbst geändert oder gelöscht wird, haben Sie nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

Nur die Verwendung einer Firma als Warenzeichen kann in Rechte an einer Marke eingreifen und daher unter den Voraussetzungen des § 10 Abs 1 MSchG Unterlassungsansprüche begründen. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Änderung oder Löschung der Firma als solcher besteht nicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128822 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Genannte Normen

MSchG §10 Abs1; MSchG §10a Z4

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