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Haftet jemand, der unwahre Behauptungen über meinen Betrieb verbreitet?

günstig für Verletzter betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Konsumenten
Wer herabsetzende Tatsachen über ein Unternehmen behauptet oder verbreitet, schuldet Schadenersatz, wenn er ihre Wahrheit nicht beweisen kann. Er muss außerdem beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Deshalb kann auch haften, wer die Behauptung für wahr gehalten hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

§ 7 Abs 1 UWG gewährt dem durch die Behauptung oder Verbreitung herabsetzender Tatsachen Verletzten einen Schadenersatzanspruch, sofern diese Tatsachen nicht erweislich wahr sind. Das Gesetz normiert hier eine Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast, also gegebenenfalls auch eine Haftung bei gutem Glauben.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078856 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

UWG §7 Abs1 G

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