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Was muss ich beweisen, wenn jemand Unwahres über mich verbreitet?

günstig für Beklagter betrifft Betroffene, Unternehmer, Verbreiter, Medien
Wenn Sie wegen verbreiteter Unwahrheiten Ersatz Ihres Schadens wollen, müssen Sie beweisen, dass die Behauptungen unwahr sind. Zusätzlich müssen Sie darlegen, dass die Unwahrheit bei durchschnittlicher, jedem zumutbarer Aufmerksamkeit erkennbar war. Danach ist es Sache des Beklagten zu behaupten, dass ihn kein grobes Verschulden trifft, und zu beweisen, dass er Anhaltspunkte für die Wahrheit hatte.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Der Kläger muss beweisen, dass die verbreiteten Tatsachen, aus denen sein Schaden entstand, unwahr sind; darüber hinaus muss er dartun, dass es bei durchschnittlicher, jedermann zumutbarer Auffassung erkennbar gewesen sei, dass die verbreitete Mitteilung unwahr sei. Sache des Beklagten ist es dann, zu behaupten, dass ihm dennoch keine grobe Fahrlässigkeit bei Verbreitung der unwahren Tatsachen treffe, und zu beweisen, dass er Anhaltspunkte für die Wahrheit der von ihm verbreiteten Tatsachen hatte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031822 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 31.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Geschäftsschädigende Behauptungen über ein Unternehmen

Wer über Ihr Unternehmen Tatsachen behauptet, die geeignet sind, Ihren Betrieb oder Ihren Kredit zu schädigen, kann auf Unterlassung geklagt werden. Ein Verschulden müssen Sie ihm dafür nicht nachweisen. Es genügt, dass die Behauptung objektiv zur Schädigung geeignet ist.

günstig für Kläger Beweislast bei herabsetzenden Behauptungen

Derjenige, der sie aufgestellt hat. Wer über einen Mitbewerber herabsetzende Tatsachen verbreitet, trägt die Beweislast für deren Wahrheit, und zwar auch im Verfahren über eine einstweilige Verfügung. Der Wahrheitsbeweis gilt schon als erbracht, wenn er den wesentlichen Inhalt der Mitteilung bestätigt. Ist die Wahrheit bescheinigt, besteht kein Unterlassungsanspruch.

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