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Wie darf ich meinen Familiennamen im Geschäftsleben verwenden?

günstig für Markeninhaber betrifft Unternehmer, Firmeninhaber, Markeninhaber
Ihren eigenen Namen dürfen Sie im geschäftlichen Verkehr grundsätzlich führen; ein schlechthin geltendes Verbot ist nicht zulässig. Sie müssen ihn aber so gebrauchen, dass Verwechslungen mit dem Namen oder der Firma eines anderen nach Möglichkeit vermieden werden. Lässt sich das durch einen unterscheidenden Zusatz erreichen, kann Ihnen der Gebrauch ohne diesen Zusatz untersagt werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 18.10.2022 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Die Führung des eigenen Namens im geschäftlichen Verkehr darf zwar nicht schlechthin verboten werden, doch kann dies der Fall sein, wenn es möglich ist, dem Namen einen unterscheidenden Zusatz hinzuzufügen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009440 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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