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Wann ist mein Zeichen einer bekannten Marke zu ähnlich?

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Ob eine Verwechslungsgefahr besteht, hängt nicht allein vom Wortsinn ab. Entscheidend ist vor allem, wie stark die geschützte Marke selbst ist. Je bekannter und kennzeichnungskräftiger sie ist, desto eher liegt eine Verwechslungsgefahr vor, auch wenn Ihr Zeichen ein allgemein bekanntes Wort ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 05.06.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Der Wortsinn ist nur eines der Elemente, die bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr zu berücksichtigen sind. Maßgebend ist in erster Linie die Kennzeichnungskraft der Marke, deren Verletzung geltend gemacht wird. Je größer die Kennzeichnungskraft, desto eher ist die Verwechslungsgefahr selbst dann zu bejahen, wenn das Kollisionszeichen ein allgemein bekannter Begriff ist (ZORR/Zorro).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119953 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

MSchG §10 Abs1 Z2

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