Wer muss beweisen, dass ich meine Pflichten verletzt habe?
betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Geschädigte
Die Versicherung muss beweisen, dass Sie gegen eine Pflicht aus dem Vertrag verstoßen haben. Sie selbst müssen dann beweisen, dass Ihnen dabei weder Absicht noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Gelingt Ihnen das nicht, müssen Sie zeigen, welcher Teil des Schadens auch bei richtigem Verhalten sicher entstanden wäre.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 21.05.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Der Versicherer hat den Verstoß gegen die Obliegenheit, der Versicherungsnehmer das Fehlen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zu beweisen. Misslingt dem Versicherungsnehmer dieser Beweis, so muss er beweisen, welcher Teil des Schadens mit Sicherheit auch bei korrektem Verhalten entstanden wäre. Die Beweislast für die Voraussetzungen des § 63 VersVG trägt der Versicherungsnehmer, die für Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmer im Sinne des Abs 2 leg cit wiederum der Versicherer.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043510 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 7 Ob 157/24z, 21.05.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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