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Muss ich beweisen, dass ich mich bei der Zahlung geirrt habe?

günstig für Empfänger betrifft Zahler, Empfänger, Konsument, Unternehmer
Wenn Sie etwas zurückfordern, das Sie nicht geschuldet haben, müssen Sie grundsätzlich beweisen, dass Sie sich geirrt haben. Nur wenn nach der Sachlage ausgeschlossen ist, dass Sie bewusst ohne Schuld gezahlt haben, brauchen Sie diesen Beweis nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Wer eine Leistung erbracht hat, die er nicht schuldig war und deshalb zurückfordert, hat seinen Irrtum zu beweisen, es sei denn, dass nach Sachlage die wissentliche Zahlung einer Nichtschuld nicht in Frage kommt (grundsätzliche Ausführungen, abweichend von SZ 13/262).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033558 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 18.

Im Gesetz

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