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Wer muss beweisen, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Geschädigte
Wenn Sie Leistungen aus Ihrer Versicherung verlangen, müssen Sie beweisen, dass ein Versicherungsfall vorliegt. Das ergibt sich aus der allgemeinen Beschreibung des versicherten Risikos.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (43 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Für das Vorliegen eines Versicherungsfalles trifft nach der allgemeinen Risikoumschreibung den Versicherungsnehmer die Beweislast.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043438 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 43.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Beweislast bei grober Fahrlässigkeit

Die Versicherung. Beruft sie sich darauf, dass Sie den Schadensfall grob fahrlässig herbeigeführt haben und sie deshalb nicht zahlen muss, hat sie das auch zu beweisen. Es genügt nicht, dass sie nur zeigt, dass Sie eine Sorgfaltspflicht getroffen hat; ein grobes Verschulden ist damit noch nicht dargetan.

günstig für Versicherungsnehmer Beweislast bei Rückforderung der Versicherung

Ja. Fordert der Versicherer eine bereits ausgezahlte Leistung zurück, weil er irrtümlich gezahlt habe, muss er beweisen, dass der Schadensfall gar nicht vom Versicherungsschutz umfasst war. Klagen umgekehrt Sie auf die Leistung, tragen Sie die Beweislast.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Nachweis des Versicherungsfalls
Versicherung · Beweislast für den Versicherungsfall
Schadenersatz · Beweislast für den Schaden
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