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Kann ich ein Urteil bekämpfen, wenn ich damals nicht handlungsfähig war?

günstig für Betroffener betrifft Beklagte, Kläger, Betroffene, Erwachsenenvertreter
Ja. Hängt es von strittigen Tatsachen ab, ob eine Entscheidung überhaupt rechtskräftig werden konnte, etwa weil Sie im früheren Verfahren nicht prozessfähig waren, können Sie sie mit einer Nichtigkeitsklage bekämpfen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 03.04.2019 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Hängt die Frage des Eintritts der Rechtskraft oder Scheinrechtskraft von streitigen Tatsachen - Prozessunfähigkeit des Nichtigkeitsklägers im Zeitpunkt des Vorverfahrens - ab, ist eine Nichtigkeitsklage zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078895 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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