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Wirkt eine Zustellung, wenn ich damals nicht handlungsfähig war?

günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Erwachsenenvertreter, Kläger, Beklagte
Nein. War eine Partei nicht prozessfähig, ist die Zustellung an sie unwirksam. An diesem Grundsatz hält die Rechtsprechung dort fest, wo eine Nichtigkeitsklage oder ein entsprechender Antrag im Außerstreitverfahren nicht zulässig ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 03.04.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Auch nach der Entscheidung des verstärkten Senats 1 Ob 6/01s ist in Verfahren, in denen eine Nichtigkeitsklage nach § 529 Abs 1 Z 2 Fall 2 ZPO oder analog ein Nichtigkeitsantrag nach § 73 Abs 1 Z 2 AußStrG 2005 nicht zulässig ist, an dem Grundsatz, dass die Zustellung an eine prozessunfähige Partei unwirksam ist, festzuhalten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122203 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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