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Kann ich ein Urteil bekämpfen, wenn ich nicht vertreten war?

günstig für Beklagter betrifft Beklagte, Kläger, gesetzliche Vertreter, Erwachsenenvertreter
Ja. War am Verfahren jemand beteiligt, der wegen seines Zustands nicht selbst handeln konnte und keinen gesetzlichen Vertreter hatte, kann die Entscheidung mit einer eigenen Klage bekämpft werden. Daneben können Sie auch beantragen, die Bestätigung der Vollstreckbarkeit aufzuheben; beide Wege stehen nebeneinander offen. Das Gericht kann das zweite Verfahren bis zur Entscheidung über die Klage anhalten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 03.04.2019 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Die Nichtigkeitsklage ist auch dann zulässig, wenn der Eintritt von Scheinrechtskraft infolge Beteiligung einer prozessunfähigen Partei behauptet wird und die Feststellung der Prozessfähigkeit von streitigen Tatsachen abhängt. In diesem Fall hat die Partei die kumulative Wahlmöglichkeit neben der Nichtigkeitsklage auch den Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung gemäß § 7 Abs 3 EO zu stellen, weil Rechtsschutzziel und verfahrensrechtliche Möglichkeiten unterschiedlich sind. Bis zur Entscheidung über die Nichtigkeitsklage kann das Verfahren gemäß § 7 Abs 3 EO in sinngemäßer Anwendung des § 545 ZPO unterbrochen werden. Ist die Entscheidung über die Nichtigkeitsklage präjudiziell, ist sie für das Verfahren nach § 7 Abs 3 EO bindend.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110275 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage

Wird eine Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens zurückgewiesen, bevor die Gegenseite überhaupt einbezogen war, läuft das Rechtsmittelverfahren nur mit Ihnen. Der Beschluss ist nicht in jedem Fall unanfechtbar; Sie können ihn daher bekämpfen.

günstig für Kläger Versäumungsurteil bei Nichterscheinen

Erscheinen Sie nicht, hält das Gericht das, was die Gegenseite behauptet, grundsätzlich für wahr und entscheidet auf dieser Grundlage. Nur wenn schon vorliegende Beweise diese Behauptungen zwingend widerlegen, darf das Gericht sie nicht zugrunde legen. Die bloße Möglichkeit, dass Sie etwas hätten einwenden können, genügt dafür nicht.

Verwandte Fragen

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