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Ist der Vorwurf, ich täusche meine Kunden, eine Tatsachenbehauptung?

günstig für Betroffener betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Kunden
Ja. Tatsachen sind Umstände, Ereignisse oder Eigenschaften mit greifbarem Inhalt, deren Richtigkeit sich überprüfen lässt. Auch ein Urteil, das erkennbar auf solche Umstände schließen lässt, gilt als Tatsachenbehauptung; die gewählte Formulierung allein entscheidet nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

"Tatsachen" im Sinne des § 7 Abs 1 UWG sind nach ständiger Rechtsprechung - unabhängig von der im Einzelfall gewählten Formulierung - Umstände, Ereignisse oder Eigenschaften eines greifbaren, für das Publikum erkennbaren und von ihm an Hand bekannter oder zu ermittelnder Umstände auf seine Richtigkeit nachprüfbaren Inhalts.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079167 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 26.

Genannte Normen

UWG §7 C

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