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Hilft es, wenn ich meine Behauptung als Meinung formuliere?

günstig für Betroffener betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Betroffene
Nein. Es kommt nicht auf die sprachliche Form an, sondern darauf, ob sich die Aussage beweisen lässt. Enthält sie einen überprüfbaren Tatsachenkern, bleibt sie eine Tatsachenbehauptung, auch wenn Sie sie als persönliche Meinung einkleiden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Die Unterscheidung zwischen Tatsache und Werturteil kann unabhängig von der gewählten sprachlichen Form nur danach getroffen werden, ob die Behauptung bewiesen werden kann oder ob es sich um eine unüberprüfbare Meinungskundgebung handelt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079408 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 19.

Genannte Normen

UWG §7 C

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