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Kommt es darauf an, wie ein Durchschnittsleser die Aussage versteht?

günstig für Betroffener betrifft Betroffene von Rufschädigung, Unternehmer, Medien, Konsumenten
Ja. Ob jemand eine Tatsache behauptet oder nur eine Meinung äußert, richtet sich nach dem Gesamtzusammenhang und dem Eindruck, den ein unbefangener Durchschnittsleser gewinnt; was der Sprecher gemeint hat, ist nicht entscheidend. Eine Tatsache liegt vor, wenn sich die Aussage auf einen überprüfbaren Kern zurückführen lässt, der als richtig oder falsch beurteilt werden kann.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (72 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

"Tatsachen" sind hier Umstände, Ereignisse oder Eigenschaften mit einem greifbaren, für das Publikum erkennbaren und von ihm an Hand bestimmter oder doch zu ermittelnder Umstände auf seine Richtigkeit überprüfbaren Inhalt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032212 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 72.

Im Gesetz

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