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Ist mein bekannter Firmenname auch ohne Registrierung geschützt?

günstig für Unternehmer betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Vereine
Ja. Auch nicht registrierte Unternehmenskennzeichen sind bei hoher Bekanntheit gegen die unlautere Ausnutzung ihrer Kennzeichnungskraft und der ihnen entgegengebrachten Wertschätzung geschützt. Maßgeblich ist der Vorteil, den ein Dritter aus der Sogwirkung des bekannten Zeichens zieht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 11.06.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Auch nicht registrierte Unternehmenskennzeichen sind bei hoher Bekanntheit ‑ ebenso wie bekannte Marken (§ 10 Abs 2 MSchG; Art 9 Abs 1 lit c GMV) ‑ gegen das unlautere Ausnutzen ihrer Kennzeichnungskraft und der ihnen entgegengebrachten Wertschätzung geschützt (§ 1 Abs 1 Z 1 UWG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127630 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

GMV Art9 Abs1 litc; MSchG §10 Abs2; UWG §1 Abs1 Z1 D3b

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Verbot der Berufung auf unzulässige Klauseln

Nein. Wurde einem Unternehmer verboten, bestimmte Klauseln zu verwenden, darf er sich auch im einzelnen Vertrag nicht mehr darauf stützen, soweit sie unzulässig vereinbart wurden. Eine verbotene Klausel wird auch nicht auf ein gerade noch erlaubtes Maß zurechtgestutzt, sondern fällt weg.

günstig für Konsument Nutzungsrechte an Kundenrezensionen

Nein. Lässt sich ein Versandhandelsunternehmen in seinen Bedingungen zeitlich und sachlich unbeschränkt einräumen, alles zu verwerten, was Sie auf seiner Website einstellen – etwa Ihre Kundenrezension –, benachteiligt Sie das grob. Das gilt jedenfalls dann, wenn Sie dafür keine Gegenleistung erhalten.

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