Ist mein bekannter Firmenname auch ohne Registrierung geschützt?
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Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 11.06.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier verneint bei ‑ wenngleich bekannten ‑ Zeitungsschütten.OGH 4 Ob 101/18h, 11.06.2018
- Relevant ist der Vorteil, den der Dritte aus der Benutzung des identischen oder ähnlichen Zeichens zieht, indem aufgrund der Übertragung des Images des Zeichens oder der durch das Zeichen vermittelten Merkmale auf die mit dem identischen oder ähnlichen Zeichen gekennzeichneten Waren eine eindeutige Ausnutzung der Sogwirkung des bekannten Zeichens gegeben ist.OGH 4 Ob 101/18h, 11.06.2018
- Hier: Trikot der Fußball‑Nationalmannschaft.OGH 4 Ob 212/11x, 28.02.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127630 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 101/18h, 11.06.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
GMV Art9 Abs1 litc; MSchG §10 Abs2; UWG §1 Abs1 Z1 D3b
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wurde einem Unternehmer verboten, bestimmte Klauseln zu verwenden, darf er sich auch im einzelnen Vertrag nicht mehr darauf stützen, soweit sie unzulässig vereinbart wurden. Eine verbotene Klausel wird auch nicht auf ein gerade noch erlaubtes Maß zurechtgestutzt, sondern fällt weg.
Nein. Lässt sich ein Versandhandelsunternehmen in seinen Bedingungen zeitlich und sachlich unbeschränkt einräumen, alles zu verwerten, was Sie auf seiner Website einstellen – etwa Ihre Kundenrezension –, benachteiligt Sie das grob. Das gilt jedenfalls dann, wenn Sie dafür keine Gegenleistung erhalten.