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Bekomme ich die Marke, obwohl nur mein Lizenznehmer sie nutzt?

günstig für Markeninhaber betrifft Markeninhaber, Lizenznehmer, Unternehmer
Ja, wenn die Bekanntheit des Zeichens Ihnen zugerechnet wird. Haben Sie das Zeichen nicht selbst verwendet, sondern einem Lizenznehmer überlassen, kann die Marke nur unter dieser Voraussetzung für Sie eingetragen werden. Ein eigenes Unternehmen müssen Sie dafür nicht betreiben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 20.02.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Hat der Eintragungswerber das Zeichen nicht selbst verwendet, sondern einem Lizenznehmer überlassen, so kann die Marke nur dann für ihn eingetragen werden, wenn die Verkehrsgeltung ihm zugeordnet wird. Der Markenerwerb setzt nicht voraus, dass der Lizenzgeber ein Unternehmen betreibt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113085 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

MSchG idF MSchGNov 1999 §4 Abs2; MSchG §10a

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