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Darf ich einem Kunden helfen, aus seinem Vertrag auszusteigen?

günstig für Vertragspartner betrifft Unternehmer, Kunden, Mitbewerber, Vertragspartner
Nein, in der Regel nicht. Wer dem Kunden eines Mitbewerbers hilft, einen Vertrag abzuschütteln, obwohl erhebliche Gründe für dessen Gültigkeit sprechen, verstößt gegen den geschäftlichen Anstand. Anders ist es nur, wenn sich der Vertrag mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als ungültig darstellt. Dass der Kunde bereits entschlossen war, entlastet nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 11.08.2020 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Es verstößt gegen den geschäftlichen Anstand, wenn ein Wettbewerber, um selbst Vorteil zu ziehen, dem Kunden eines Mitbewerbers behilflich ist, einen Vertrag mit dem Mitbewerber abzuschütteln, obwohl erhebliche Gründe für die Gültigkeit dieses Vertrages sprechen. Nur dann, wenn sich der Vertrag mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als ungültig darstellt, wird Sittenwidrigkeit nicht anzunehmen sein. Die Beihilfe kann auch geleistet werden, wenn der Dritte bereits zum Vertragsbruch entschlossen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079336 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 19.

Genannte Normen

UWG §1 D4b

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