Darf ich einem Kunden helfen, aus seinem Vertrag auszusteigen?
günstig für Vertragspartner betrifft Unternehmer, Kunden, Mitbewerber, Vertragspartner
Nein, in der Regel nicht. Wer dem Kunden eines Mitbewerbers hilft, einen Vertrag abzuschütteln, obwohl erhebliche Gründe für dessen Gültigkeit sprechen, verstößt gegen den geschäftlichen Anstand. Anders ist es nur, wenn sich der Vertrag mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als ungültig darstellt. Dass der Kunde bereits entschlossen war, entlastet nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 11.08.2020 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Es verstößt gegen den geschäftlichen Anstand, wenn ein Wettbewerber, um selbst Vorteil zu ziehen, dem Kunden eines Mitbewerbers behilflich ist, einen Vertrag mit dem Mitbewerber abzuschütteln, obwohl erhebliche Gründe für die Gültigkeit dieses Vertrages sprechen. Nur dann, wenn sich der Vertrag mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als ungültig darstellt, wird Sittenwidrigkeit nicht anzunehmen sein. Die Beihilfe kann auch geleistet werden, wenn der Dritte bereits zum Vertragsbruch entschlossen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Beitrag (hier: der Beklagten) zu einem fremden Vertragsbruch (hier: wahrheitswidrige Erklärung im Namen des Kunden) ist nach der Rechtsprechung dann nicht unlauter, wenn sich der Vertrag mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als ungültig erweist.OGH 4 Ob 102/20h, 11.08.2020
- Eine generelle Erkundigungspflicht lässt sich aus 4 Ob 147/93 nicht ableiten. Entscheidend war dort, dass der Beklagte durch die Prüfung der Verträge und die Behauptung der Ungültigkeit aktiv auf den Abnehmer eingewirkt hatte, sich aus einem Vertragsverhältnis zu lösen.OGH 4 Ob 61/07k, 22.05.2007
- Diesbezügliche Zweifel gehen stets zu Lasten der Vertragsbrauerei.OGH 4 Ob 147/93, 02.11.1993
- Hier: 18 Jahre bestehender Bierbezugsvertrag.OGH 4 Ob 98/93, 21.09.1993
- Die Verleitung eines Kunden zur ordnungsgemäßen Vertragsauflösung ist im Regelfall nicht sittenwidrig.OGH 4 Ob 114/91, 25.02.1992
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- FertighauskonkurrenzOGH 4 Ob 306/84, 17.04.1984
- Liegt eine solche Mitwirkung am Vertragsbruch vor, ist auch dessen weitere Ausnützung wettbewerbswidrig.OGH 4 Ob 367/82, 09.11.1982
- Mobil-TankstelleOGH 4 Ob 305/73, 10.04.1973
- Insbesondere wenn weitere Merkmale hinzutreten (Nichtmarkentreibstoffverkauf durch Markentankstelle unter der Marke).OGH 4 Ob 305/73, 10.04.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079336 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 19.
- OGH 4 Ob 102/20h, 11.08.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
UWG §1 D4b
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