Darf mein Geschäftspartner den Vertrag beenden, wenn ich Konkurrenz mache?
günstig für Auftraggeber betrifft Handelsvertreter, Vertragshändler, Unternehmer, Auftraggeber
Ja. Für die vorzeitige Auflösung kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist, sondern darauf, ob das Vertrauensverhältnis zerstört wurde. Wer beim Aufbau der Vertretung eines Konkurrenzunternehmens mitwirkt, verstößt schwer gegen Treu und Glauben im Geschäftsverkehr. Das reicht für die Auflösung aus.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 24.05.2023 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Bei der Frage, ob ein konkurrenzverbotswidriges Verhalten einen wichtigen Auflösungsgrund bildet, kommt es nicht auf den Eintritt eines Schadens, sondern darauf an, ob dadurch das Vertrauensverhältnis zerstört wurde. Die Mitwirkung am Aufbau der Vertretung eines Konkurrenzunternehmens stellt einen gravierenden Verstoß gegen Treu und Glauben im geschäftlichen Verkehr dar und ist damit eine Zerstörung des Vertrauensverhältnissen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016613 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 7 Ob 20/23a, 24.05.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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