Darf ich neben meinem Auftraggeber für die Konkurrenz arbeiten?
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 24.05.2023 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1961)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verletzung des Konkurrenzverbots verneint.OGH 9 ObA 38/08s, 02.06.2009
- Die Verletzung des Konkurrenzverbots berechtigt den Unternehmer, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig aufzulösen.OGH 9 ObA 38/08s, 02.06.2009
- Sowie weiters durch den Versuch, diese Tätigkeit zu verbergen.OGH 4 Ob 52/85, 14.05.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063577 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 7 Ob 20/23a, 24.05.2023, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
HVG §22; HVertrG 1993 §22 Abs2
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine nicht einzeln ausgehandelte Klausel, die dem Unternehmer den Rücktritt ohne sachliche Rechtfertigung erlaubt, ist Ihnen gegenüber unwirksam. Gerechtfertigt ist die Auflösung etwa, wenn Ihre Vertrauenswürdigkeit in Frage steht oder dem Unternehmer die Fortsetzung aus anderen Gründen nicht zumutbar ist.
Nein. Wer eine Monopolstellung hat, darf seine faktische Übermacht nicht unsachlich einsetzen und braucht einen guten, sachlichen Grund, wenn er einen Vertrag verweigert. Dasselbe gilt für die Kündigung eines bestehenden Vertrags, und zwar auch dann, wenn dort ein ordentliches Kündigungsrecht vereinbart ist.