Darf ich in einer Online-Bewertung alles behaupten?
günstig für Bewerteter betrifft Konsumenten, Unternehmer, Bewertete, Plattformen
Nein. Auch eine bewertende Einschätzung wird rechtlich wie eine Tatsachenbehauptung behandelt, wenn sich ihre Richtigkeit überprüfen lässt. Entscheidend ist, ob dahinter ein nachprüfbarer Tatsachenkern steckt, den ein unbefangener Leser aus dem Gesamteindruck herausliest.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Sofern ihre objektive Richtigkeit überprüfbar ist, sind auch bewertende Einschätzungen Tatsachenbehauptungen gleichzusetzen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bewertung einer Rechtsanwaltskanzlei auf einer Online-Plattform.OGH 6 Ob 143/21d, 20.10.2021
- Ob durch eine Äußerung Tatsachen verbreitet werden oder eine wertende Meinungsäußerung vorliegt, richtet sich nach dem Gesamtzusammenhang und dem dadurch vermittelten Gesamteindruck für den unbefangenen Durchschnittsadressaten. Wesentlich ist, ob sich ihr Bedeutungsinhalt auf einen Tatsachenkern zurückführen lässt, der einem Beweis zugänglich ist, sodass sie nicht nur subjektiv angenommen oder abgelehnt, sondern als richtig oder falsch beurteilt werden kann.OGH 6 Ob 295/03f, 14.07.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032270 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 4 Ob 138/22f, 22.11.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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