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Darf ich in einer Online-Bewertung alles behaupten?

günstig für Bewerteter betrifft Konsumenten, Unternehmer, Bewertete, Plattformen
Nein. Auch eine bewertende Einschätzung wird rechtlich wie eine Tatsachenbehauptung behandelt, wenn sich ihre Richtigkeit überprüfen lässt. Entscheidend ist, ob dahinter ein nachprüfbarer Tatsachenkern steckt, den ein unbefangener Leser aus dem Gesamteindruck herausliest.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Sofern ihre objektive Richtigkeit überprüfbar ist, sind auch bewertende Einschätzungen Tatsachenbehauptungen gleichzusetzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032270 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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