Wann gilt meine Aussage über die Rechtslage als Meinung?
günstig für Äußernder betrifft Betroffene, Unternehmer, Medien, Mitbewerber
Je weniger sich eine Aussage über Rechtsfolgen einfach aus dem Gesetz ablesen lässt und je mehr sie auf einer eigenen gedanklichen Auseinandersetzung beruht, desto eher liegt ein Werturteil vor. Dafür spricht auch, wenn Sie die Grundlagen Ihrer Überlegung ausführlich darlegen und deutlich machen, dass Sie eine persönliche Überzeugung im Meinungsstreit vertreten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 26.05.2026 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Je weniger die zu beurteilende Rechtsfolgenbehauptung nicht einfach aus dem Gesetz abzulesen ist, sondern auf einem Vorgang der persönlichen Erkenntnisgewinnung beruht, je eingehender die Grundlagen dieses Erkenntnisprozesses dargestellt werden, und je deutlicher zum Ausdruck kommt, dass eine subjektive Überzeugung im geistigen Meinungsstreit vertreten wird, umso eher wird ein reines Werturteil vorliegen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Behauptung, der Kläger verletze Musterrechte des Beklagten, weil er diesem verwechselbar ähnliche Produkte vertreibe, hat den objektiv überprüfbaren Tatsachenkern, dass der Beklagte das fragliche Schutzrecht hat und der Kläger Produkte vertreibt, die ihm nicht offenkundig unähnlich sind. Darüber hinaus liegt ein Werturteil in Form einer rechtlichen Schlussfolgerung vor, vergleichbar einer Rechtsfolgenbehauptung, die nicht einfach aus dem Gesetz abzulesen ist, sondern auf einem Vorgang der persönlichen Erkenntnisgewinnung beruht (mit Verweis auf 4 Ob 211/19m).OGH 4 Ob 185/23v, 19.03.2024
- Hier: Behauptung einer ImmaterialgüterrechtsverletzungOGH 4 Ob 185/23v, 19.03.2024
- Hier: Die Äußerung eines Arztes, eine bestimmte Klausel in einer von der Ärztekammer verfassten Mustervereinbarung sei „standeswidrig“, ist ein persönlicher Wertungsakt, da die Frage der Standeswidrigkeit hier nicht einfach und zweifelsfrei aus dem Gesetz abgeleitet werden kann.OGH 6 Ob 194/16x, 24.10.2016
- Hier: Äußerungen zum Inhalt des Rechnungsabschlusses einer Gemeinde.OGH 6 Ob 201/15z, 23.10.2015
- Ob ein Verhalten eines Geschädigten dessen Mitverschulden begründet und ob die Rechtskraft eines Zwischenurteiles, das über einen Mitverschuldenseinwand nicht ausdrücklich abspricht, die Prüfung dieses Einwands ausschließt, kann nicht einfach aus dem Gesetz abgelesen werden; eine Aussage darüber beruht daher auf einem Vorgang der persönlichen Erkenntnisgewinnung und gibt eine subjektive Überzeugung wieder, auch wenn diese mangels Kenntnis irrig ist.OGH 6 Ob 197/05x, 30.11.2006
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- Ob ein Verhalten in einem Vergabeverfahren wettbewerbswidrig ist oder eine Kontaktaufnahme auf Erlangung wettbewerbswidriger Vorteile gerichtet ist, kann nicht einfach aus dem Gesetz abgeleitet werden; eine Aussage darüber beruht daher auf einem Vorgang der persönlichen Erkenntnisgewinnung und gibt eine subjektive Überzeugung wieder, die nicht wahr oder unwahr sein kann.OGH 6 Ob 197/05x, 30.11.2006
- Hier: Artikel in einer Studentenzeitung über ein von der Hochschülerschaft durchgeführtes Vergabeverfahren.OGH 6 Ob 197/05x, 30.11.2006
- Hier: Behauptungen „Sollte der Geschäftsführer der Klägerin seine Tätigkeit als ÖSV-Präsident auch zum Nutzen seiner Unternehmen einsetzen, wäre dies nach dem Gutachten rechtlich bedenklich." und „Das Zusammenspiel zweier Firmen sowie die Funktion als Ehrenpräsident des ÖSV ermögliche Praktiken, die wettbewerbsschädigend und damit unzulässig sein könnten." sind in unmittelbarem räumlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit dem Rechtsgutachten eines namentlich genannten Autors Werturteile.OGH 4 Ob 105/06d, 28.09.2006
- Hier: Vorwurf "Rechtsbrecher".OGH 6 Ob 266/00m, 23.10.2000
- Hat der der Äußerung zugrundeliegende Sachverhalt das Tatbestandselement des Vorsatzes nicht indiziert, kann die Bezeichnung "Verbrecher" nicht als bloße juristische Wertung abgetan werden, sondern ist bei der gebotenen ungünstigsten Auslegung als Tatsachenbehauptung zu qualifizieren.OGH 6 Ob 114/00h, 13.07.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112211 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 22.
- OGH 6 Ob 36/26a, 26.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 35/24m, 25.06.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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