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Wann gilt meine Aussage über die Rechtslage als Meinung?

günstig für Äußernder betrifft Betroffene, Unternehmer, Medien, Mitbewerber
Je weniger sich eine Aussage über Rechtsfolgen einfach aus dem Gesetz ablesen lässt und je mehr sie auf einer eigenen gedanklichen Auseinandersetzung beruht, desto eher liegt ein Werturteil vor. Dafür spricht auch, wenn Sie die Grundlagen Ihrer Überlegung ausführlich darlegen und deutlich machen, dass Sie eine persönliche Überzeugung im Meinungsstreit vertreten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 26.05.2026 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Je weniger die zu beurteilende Rechtsfolgenbehauptung nicht einfach aus dem Gesetz abzulesen ist, sondern auf einem Vorgang der persönlichen Erkenntnisgewinnung beruht, je eingehender die Grundlagen dieses Erkenntnisprozesses dargestellt werden, und je deutlicher zum Ausdruck kommt, dass eine subjektive Überzeugung im geistigen Meinungsstreit vertreten wird, umso eher wird ein reines Werturteil vorliegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112211 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 22.

Im Gesetz

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