Wie wichtig ist die Endung bei ähnlichen Markennamen?
betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber
Endungen fallen im Allgemeinen deutlich auf. Ein Unterschied am Wortende kann daher gegen eine Verwechslung sprechen. Stimmen aber die betonte erste Silbe, die zweite Silbe und noch der Anlaut der letzten überein, führen abweichende Schlussbuchstaben allein noch nicht aus dem Ähnlichkeitsbereich hinaus.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 05.06.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Endungen haben im Allgemeinen einen erheblichen Auffälligkeitswert.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Luminos-Lumina.OGH 4 Ob 225/03x, 16.12.2003
- Bestehen aber die Wortteile der zu vergleichenden Marken aus jeweils drei Silben, wobei die beiden ersten Silben (darunter auch die betonte erste) und noch der Anlaut der letzten Silbe übereinstimmen (-na/-nos), führen die Unterschiede in den beiden letzten Buchstaben bei der Marke der Beklagten noch nicht aus dem Ähnlichkeitsbereich der Marke der Klägerin hinaus.OGH 4 Ob 225/03x, 16.12.2003
- Palmers-FalmersOGH 4 Ob 317/76, 06.04.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079438 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 27/20d, 05.06.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §10 Abs1 Z2; UWG §9 C3a; Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litb
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