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Wie wichtig ist die Endung bei ähnlichen Markennamen?

betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber
Endungen fallen im Allgemeinen deutlich auf. Ein Unterschied am Wortende kann daher gegen eine Verwechslung sprechen. Stimmen aber die betonte erste Silbe, die zweite Silbe und noch der Anlaut der letzten überein, führen abweichende Schlussbuchstaben allein noch nicht aus dem Ähnlichkeitsbereich hinaus.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 05.06.2020 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Endungen haben im Allgemeinen einen erheblichen Auffälligkeitswert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079438 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

MSchG §10 Abs1 Z2; UWG §9 C3a; Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litb

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