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Wann sind zwei Wortbezeichnungen einander zu ähnlich?

günstig für Markeninhaber betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Konsumenten
Zwei Wortbezeichnungen sind verwechselbar, wenn sie einander im Klang, im Schriftbild oder im Sinn so nahe kommen, dass es im Geschäftsverkehr zu Verwechslungen kommen kann. Entscheidend ist der Gesamteindruck, der beim Kunden in Erinnerung bleibt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 27.08.2024 (50 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Die Verwechslungsgefahr besteht bei einer Wortbezeichnung dann, wenn letztere entweder im Wortklang oder im Wortbild oder im Wortsinn einander so nahe kommen, dass Verwechslungen im Verkehr entstehen können, wobei es auf den Gesamteindruck ankommt, der im Erinnerungsbild des Abnehmers entsteht ("Bad Ischler Spezialsalz" und "Bad Ischler Gesundheitssalz").

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 34 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 50.

Genannte Normen

UWG §9 C3a

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