Wann sind zwei Wortbezeichnungen einander zu ähnlich?
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Zwei Wortbezeichnungen sind verwechselbar, wenn sie einander im Klang, im Schriftbild oder im Sinn so nahe kommen, dass es im Geschäftsverkehr zu Verwechslungen kommen kann. Entscheidend ist der Gesamteindruck, der beim Kunden in Erinnerung bleibt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 27.08.2024 (50 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Die Verwechslungsgefahr besteht bei einer Wortbezeichnung dann, wenn letztere entweder im Wortklang oder im Wortbild oder im Wortsinn einander so nahe kommen, dass Verwechslungen im Verkehr entstehen können, wobei es auf den Gesamteindruck ankommt, der im Erinnerungsbild des Abnehmers entsteht ("Bad Ischler Spezialsalz" und "Bad Ischler Gesundheitssalz").
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Verwechslungsgefahr zwischen Kräuterlikör und Jägermeister aufgrund der Ausstattung und Etikettierung in der von der Beklagten gewählten Form mit der Farbkombination, Frakturschrift auf oranger Banderole und bildlicher Darstellung (Hirschkopf) bejaht.OGH 4 Ob 55/23a, 31.05.2023
- Hier: Verwechslungsgefahr ZARA HOME (prioritätsältere Wortmarke) – AZRA HOME (Wort-Bild-Marke) verneintOGH 4 Ob 183/22y, 20.12.2022
- Hier: Verwechslungsgefahr wegen des eindeutigen Sinngehalts der Zeichen „Arktis“ und „Artist“ sowie des Unterschieds im Wortklang verneint.OGH 4 Ob 228/14d, 24.03.2015
- Hier: „SINUPRET“ und „Sinuvex“ für ein nicht rezeptpflichtiges Arzneimittel ‑ Verwechslungsgefahr bejaht.OGH 4 Ob 7/12a, 27.03.2012
- Gehören zu den angesprochenen Kreisen sowohl Fachleute als auch Endverbraucher, genügt es, wenn Verwechslungsgefahr nur für einen dieser Verkehrskreise besteht.OGH 4 Ob 7/12a, 27.03.2012
Alle 34 Ergänzungen anzeigen
- Ist die Wortbezeichnung jedoch Teil einer Wortbildmarke, sind auch die grafischen Elemente zu berücksichtigen.OGH 17 Ob 24/11w, 19.09.2011
- Verwechslungsfähigkeit von Marken "summer splash" - "summer jam".OGH 4 Ob 208/03x, 18.11.2003
- Dem Zeichenvergleich dürfen nicht nur die übereinstimmenden Zeichenbestandteile zugrunde gelegt werden, vielmehr sind die unterscheidenden und dominierenden Elemente zu berücksichtigen und im Einzelfall zu prüfen, welcher Einfluss den einzelnen Markenbestandteilen auf den Gesamteindruck des Zeichens zukommt, den ein Durchschnittsverbraucher, der die Marke normalerweise als Ganzes wahrnimmt, von diesem Zeichen erhält.OGH 4 Ob 208/03x, 18.11.2003
- Selbst Zeichen mit geringer Kennzeichnungskraft (sogenannte schwache Zeichen) sind grundsätzlich gegen missbräuchliche Verwendung geschützt, auch wenn bei ihnen schon geringe Abweichungen genügen, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. Die unveränderte, buchstabengetreue Übernahme ist auch bei einem solchen Zeichen in jedem Fall unzulässig.OGH 4 Ob 101/01h, 14.05.2001
- Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf die Aufmerksamkeit, Urteilsfähigkeit und Fachkenntnis der im Einzelfall beteiligten Verkehrskreise abzustellen; maßgeblich ist der Gesamteindruck, den ein nicht ganz unbeträchtlicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise bei flüchtiger Wahrnehmung empfängt.OGH 4 Ob 101/01h, 14.05.2001
- "A la Carte" - "Card a la Carte".OGH 4 Ob 166/97h, 27.05.1997
- "BOSS" - "joss" - keine Verwechslungsgefahr.OGH 4 Ob 2152/96s, 17.09.1996
- "Baccara" - "Bacardi".OGH 4 Ob 2095/96h, 14.05.1996
- "Leumin" - "Leimin".OGH 4 Ob 7/96, 26.02.1996
- Die verschiedene optische Ausgestaltung der Bezeichnungen kann Verwechslungen nicht verhindern, weil dafür auch die bloß akustische Übereinstimmung genügt.OGH 4 Ob 77/95, 07.11.1995
- Lock-LoctiteOGH 4 Ob 62/93, 27.07.1993
- Bei reinen Wortmarken ohne typische Schriftzeichen kommt der Bildwirkung nur geringe Bedeutung zu. - "quattro" - "Quadra".OGH 4 Ob 61/90, 23.10.1990
- Die Verwechslungsgefahr muss keinesfalls immer dann bejaht werden, wenn sie nur in Bezug auf das Wortbild, den Wortklang oder den Wortsinn besteht; vielmehr hat sich immer mehr die Erkenntnis durchgesetzt, dass der abweichende Begriffsinhalt trotz (etwa) klanglicher Ähnlichkeit die Verwechselbarkeit ausschließen kann.OGH 4 Ob 30/89, 18.04.1989
- Ein deutlich verschiedener Begriffsinhalt kann akustische und/oder optische Ähnlichkeit in den Hintergrund drängen.OGH 4 Ob 398/85, 14.01.1986
- BergkraxlerOGH 4 Ob 415/82, 18.01.1983
- Es genügt also schon die Verwechslungsgefahr nach einem dieser Gesichtspunkte. Gesellschaft für Bauinformation.OGH 4 Ob 377/81, 15.09.1981
- FISBA - FIBAOGH 4 Ob 400/80, 13.01.1981
- "Sportgummi-OK Spotgum" nicht verwechselbar ähnlich.OGH 4 Ob 390/79, 12.11.1979
- "I.C.I." und "ict" nicht verwechselbar ähnlich (Wortbildmarke).OGH 4 Ob 332/79, 15.05.1979
- Fiorelle - Figurelle für Kosmetikinstitute - Labor bzw SchönheitsstudioOGH 4 Ob 363/78, 17.10.1978
- Fizzers - Fizz PopOGH 4 Ob 396/77, 08.11.1977
- Gerobit - GerovitalOGH 4 Ob 394/77, 08.11.1977
- Bouchet - 3 x 3 choco-boucheesOGH 4 Ob 353/77, 13.09.1977
- Grotta AzzuraOGH 4 Ob 364/76, 05.10.1976
- Bayer - BayrolOGH 4 Ob 337/76, 11.05.1976
- "Falmers-Jeans" "Palmers"OGH 4 Ob 317/76, 06.04.1976
- Supermast-SuperkraftOGH 4 Ob 343/75, 13.01.1976
- Bi und BICOGH 4 Ob 332/75, 23.09.1975
- Möbelberg - Möbel-BergerOGH 4 Ob 358/71, 19.10.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 50.
- OGH 4 Ob 194/23t, 27.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 40/23w, 19.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 27/20d, 05.06.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
UWG §9 C3a
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