Wie vergleicht man zwei ähnliche Marken miteinander?
betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Mitbewerber, Konsumenten
Beim Vergleich zweier Kennzeichen kommt es auf den Gesamteindruck an, nicht auf einzelne Teile für sich. Zu prüfen ist, welches Gewicht die einzelnen Bestandteile für diesen Gesamteindruck haben. Schwache oder nicht schutzfähige Bestandteile prägen ein Zeichen in der Regel nicht, die Aufmerksamkeit richtet sich dann auf die übrigen Teile.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (37 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Für den Ähnlichkeitsvergleich sind die einzelnen Zeichenbestandteile nicht isoliert zu betrachten und dürfen nicht nur die nicht übereinstimmenden Zeichenteile zugrunde gelegt werden; vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, welcher Einfluss auf den Gesamteindruck des Zeichens den einzelnen Markenteilen zukommt. In keinem Falle darf aber außer acht gelassen werden, dass das charakteristische Merkmal eines Zeichen grundsätzlich nicht auf einem schutzunfähigen oder nur schwachen Zeichenbestandteil liegt, die Aufmerksamkeit des Käufers vielmehr in solchen Fällen zwangsläufig auf die übrigen Zeichenelemente gelenkt wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Kräuterlikör versus JägermeisterOGH 4 Ob 55/23a, 31.05.2023
- Hier: Verwechslungsgefahr ZARA HOME (prioritätsältere Wortmarke) – AZRA HOME (Wort-Bild-Marke) verneintOGH 4 Ob 183/22y, 20.12.2022
- Hier: Verwechslungsgefahr zwischen der Unions- und Widerspruchsmarke „GLÜCK“ und der österreichischen Wortbildmarke „GLÜCK IM GLAS – DER KOSTBARE LADEN“ bejaht.OGH 4 Ob 40/22v, 23.09.2022
- Hier: „MCDONALD'S, McBURGER, McKIDS ‑ MCMOUNTAIN, MCTYROL, MC TIROL, MCTIROL“, mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt der Serienmarke bejaht.OGH 4 Ob 211/14d, 16.12.2014
- Hier: „MCDONALD´S - MCBERG“, mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt der Serienmarke bejaht.OGH 4 Ob 190/14s, 16.12.2014
Alle 21 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Verwechslungsgefahr der Wortbildmarke "fast effect" mit der älteren Gemeinschaftswortmarke "EFFECT" verneint.OGH 4 Ob 208/14p, 18.11.2014
- Hier: Verwechslungsgefahr für die Marken IONIT ‑ IsoNit bei chemischen Erzeugnissen, Farben und Klebstoffen bejaht.OGH 4 Ob 57/14g, 20.05.2014
- Hier: „SINUPRET“ und „Sinuvex“ für ein nicht rezeptpflichtiges Arzneimittel ‑ Verwechslungsgefahr bejaht.OGH 4 Ob 7/12a, 27.03.2012
- Gehören zu den angesprochenen Kreisen sowohl Fachleute als auch Endverbraucher, genügt es, wenn Verwechslungsgefahr nur für einen dieser Verkehrskreise besteht.OGH 4 Ob 7/12a, 27.03.2012
- Hier: § 2 Abs 3 Z 1 UWG.OGH 17 Ob 10/11m, 10.05.2011
- Bei Prüfung der Verwechslungsgefahr sind die sich gegenüberstehenden Zeichen (Markenbestandteil und Warenausstattung) jeweils als Ganzes zu berücksichtigen und in ihrem Gesamteindruck miteinander zu vergleichen.OGH 4 Ob 165/06b, 21.11.2006
- Ein Zeichen ist grundsätzlich nach seinem Gesamteindruck zu beurteilen.OGH 4 Ob 18/02d, 13.03.2002
- Hier: Die Verwendung von "TÜV" in Alleinstellung und als Blickfang.OGH 4 Ob 70/94, 12.07.1994
- Beim Ähnlichkeitsvergleich von Wortmarken ist auf Wortklang, Wortbild und Wortsinn Bedacht zu nehmen; in der Regel genügt die Verwechslungsgefahr nach einem dieser Gesichtspunkte (ÖBl 1986,92 mit weiteren Nachweisen). Bei Bildzeichen ist eine bildliche oder begriffliche Übereinstimmung möglich (PBl 1976,131). - Charles Lindbergh-PulloverOGH 4 Ob 57/89, 23.05.1989
- Geschütztes Pub.OGH 4 Ob 17/88, 31.05.1988
- Auch schutzunfähige oder "schwache" Zeichenbestandteile können im Einzelfall in Verbindung mit anderen Elementen den Gesamteindruck eines Zeichens beeinflussen. Verwechslungsgefahr ist im allgemeinen schon dann anzunehmen, wenn sie bei einem der drei Ähnlichkeitskriterien (Wortbild, Wortklang, Wortsinn) gegeben ist.OGH 4 Ob 395/87, 30.11.1987
- Dies gilt nach herrschender Auffassung auch beim Ähnlichkeitsvergleich von Wörtern, die in einem nicht oder nur wenig kennzeichnungskräftigen ("schwachen") Bestandteil übereinstimmen.OGH 4 Ob 398/85, 14.01.1986
- EUROTAX-EUROTEX.OGH 4 Ob 307/82, 02.03.1982
- KindertoiletteartikelbemalungOGH 4 Ob 334/76, 27.04.1976
- Superkraft-Supermast.OGH 4 Ob 343/75, 13.01.1976
- Pragnex-Pregtext.OGH 4 Ob 334/74, 01.10.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066753 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 37.
- OGH 4 Ob 100/24w, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 194/23t, 27.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 40/23w, 19.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 40/22v, 23.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 27/20d, 05.06.2020, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 199/18w, 23.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 66/18m, 25.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 244/17m, 22.03.2018, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 152/17g, 21.11.2017, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
MSchG §10 Abs1 Z2; MSchG 1970 §14; UWG §2 Abs3 Z1; UWG §9 C3a; Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litb
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