Darf ich Regeln missachten, weil Konkurrenten daran nicht gebunden sind?
günstig für Mitbewerber betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Konsumenten
Auch wenn nur ein Teil der Mitbewerber einer bestimmten Schranke unterliegt, verschafft sich einen unlauteren Vorsprung, wer sie missachtet. Dass einzelne Konkurrenten daran nicht gebunden sind oder sich ihr entziehen, gibt Ihnen kein Recht, die Regel ebenfalls zu missachten.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Auch dann, wenn nur ein Teil der Mitbewerber einer bestimmten rechtlichen Schranke unterliegt, bedeutet deren Mißachtung durch einen Konkurrenten einen sittenwidrigen Vorsprung vor den gesetzesgetreuen, der gleichen Regelung unterliegenden Mitbewerbern. Daß einige Konkurrenten an eine Norm nicht gebunden sind oder diese "abschütteln", gibt anderen derselben Norm Unterworfenen nicht das Recht, ihrerseits die Norm zu mißachten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Rechtfertigung wettbewerbswidrigen Verhaltens lässt sich nicht mit Erfolg aus einer angeblichen Branchenübung ableiten; Missbräuche können nämlich nicht als Maßstab des Zulässigen dienen. Ein Rechtsbruch ist auch dann sittenwidrig, wenn der überwiegende Teil der Mitbewerber dieselbe Vorschrift gleichfalls missachtet.OGH 4 Ob 145/01d, 10.07.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079477 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 210/24x, 24.06.2025, Fall aus Tirol
Genannte Normen
UWG §1 D4d; UWG §1 D5a
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