Zum Inhalt springen

Darf ich einen Gesetzesverstoß damit rechtfertigen, dass alle so handeln?

günstig für Mitbewerber betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Konsument
Wenn ein Unternehmen gegen ein Gesetz verstößt und sich dadurch einen Vorteil im Wettbewerb verschafft, hilft ihm der Hinweis nicht, dass die Konkurrenz genauso vorgeht. Dass auch andere denselben Verstoß begehen, schließt eine spürbare Beeinflussung des Wettbewerbs nicht von vornherein aus.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Dass Konkurrenten denselben Gesetzesverstoß begehen, kann eine derartige „spürbare" Beeinflussung des Wettbewerbs durch den Rechtsbruch nicht von vornherein ausschließen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123660 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

UWG §1 C2; UWG §1 D5a; UWG §1 C9a

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wettbewerb · Branchenübung rechtfertigt keinen Verstoß
Wettbewerb · Verstoß trotz verbreiteter Praxis
Wettbewerb · Gesetzesverstoß als unlautere Geschäftspraktik
Wettbewerb · Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch
Wettbewerb · Vorsprung durch Rechtsbruch