Verliere ich mein Klagerecht durch einen eigenen gleichartigen Verstoß?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 19.12.2023 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Insoweit wird sich nach der Rechtslage seit der UWG-Novelle 2007 nichts geändert haben.OGH 4 Ob 107/08a, 26.08.2008
- Hier: Verstoß gegen UWG § 2 Abs 1 Z 2 durch eine Spitzenstellungswerbung.OGH 4 Ob 107/08a, 26.08.2008
- Hier: Verstoß gegen § 1 UWG durch Verstoß gegen die StVO.OGH 4 Ob 51/08s, 20.05.2008
- Product Placement.OGH 4 Ob 79/92, 29.09.1992
- Hier: ZugGOGH 4 Ob 7/91, 26.02.1991
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Indischer Täbris.OGH 4 Ob 152/89, 30.01.1990
- Hier: Behaupteter Verstoß gegen § 3a NahVersG.OGH 4 Ob 68/89, 26.09.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077867 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 4 Ob 80/23b, 19.12.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
UWG §1 C5c; UWG §2 Abs1 Z2 A4; UWG §14 B1; UWG §14 B2; UWG §28; UWG §34
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Einen Verstoß gegen das Urheberrecht kann nur derjenige geltend machen, dem das Recht zusteht, nicht ein Mitbewerber des Verletzten. Der Unterlassungsanspruch aus dem Urheberrecht kann auch nicht für sich allein abgetreten werden.
Der Schutz des eigenen Bildes dient allein der Persönlichkeit des Abgebildeten und soll den Wettbewerb nicht regeln. Ein Verstoß dagegen ist nur dann zugleich unlauter, wenn er bewusst und planmäßig geschieht, um sich einen Vorsprung gegenüber gesetzestreuen Mitbewerbern zu verschaffen.