Zum Inhalt springen

Haftet ein Unternehmen auch ohne eigenes Verschulden?

günstig für Mitbewerber betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Angestellte, Geschäftsführer
Das Unternehmen haftet für solche Verstöße unabhängig davon, ob seine Leitung selbst etwas falsch gemacht hat. Ein eigenes Verschulden der Organe ist nicht Voraussetzung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Die Haftung des Unternehmers nach § 18 UWG ist eine Erfolgshaftung und setzt kein eigenes Verschulden der Organe der beklagten Gesellschaft voraus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079818 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 33.

Genannte Normen

UrhG §81 Abs1; UWG §18

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Haftung der Gesellschaft für ihre Organe
Schadenersatz · Haftung für leitende Personen
Gesellschaftsrecht · Keine Erfolgshaftung des Geschäftsführers
Schadenersatz · Verschulden juristischer Personen
Vertragsrecht · Gewährleistung ohne Verschulden