Kann eine Firma selbst ein Verschulden treffen?
betrifft Unternehmen, Vereine, Geschädigte, Geschäftsführer
Eine Gesellschaft oder ein Verein kann selbst kein Verschulden haben. Ein Verschulden trifft immer nur die für sie handelnden Menschen. Erst danach ist zu prüfen, ob deren Verhalten der Gesellschaft rechtlich zuzurechnen ist.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 14.05.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Die juristische Person ist verschuldensunfähig, es kann ihr selbst ein Verschulden nicht zur Last fallen, sondern nur den für sie handelnden natürlichen Personen, wobei dann zu untersuchen ist, ob der juristischen Person dieses Verhalten der für die handelnden physischen Person rechtlich zuzurechnen ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009102 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 10 Ob 21/24x, 14.05.2024, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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