Haftet eine Firma für Fehler ihrer leitenden Leute?
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (71 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Skipper eines Katamarans.OGH 7 Ob 24/25t, 21.05.2025
- Repräsentanten sind Personen, die in der Organisation der juristischen Person eine leitende Stellung innehaben und dabei mit eigenverantwortlicher Entscheidungsbefugnis ausgestattet sind.OGH 4 Ob 142/24x, 21.01.2025
- Hier: Haftung für das Verhalten eines abfallrechtlichen Geschäftsführers.OGH 4 Ob 208/23a, 22.10.2024
- Ob jemand als Repräsentant einer juristischen Person anzusehen ist, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, weshalb darin regelmäßig keine Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO liegt.OGH 9 ObA 68/23z, 18.10.2023
- Hier: Der Fraktionsführer in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist als Repräsentant des Parlamentsclubs zu qualifizieren.OGH 4 Ob 135/22i, 31.01.2023
Alle 41 Ergänzungen anzeigen
- Haftung der Eigentümergemeinschaft für Verschulden des Hausbesorgers.OGH 5 Ob 37/19f, 31.07.2019
- Ein gewerberechtlicher Geschäftsführer (§ 39 Abs 1 GewO) ist als solcher noch kein Repräsentant für Personalangelegenheiten.OGH 9 ObA 45/18k, 30.08.2018
- Hier: Verpflichtung nach § 103 KFG iVm § 6 KFG.OGH 7 Ob 197/16w, 30.11.2016
- Ein einmaliges Auftragsverhältnis mit einer organisationsfremden Person ist nicht geeignet, deren Repräsentantenstellung für die Beklagte zu begründen.OGH 9 Ob 74/14v, 18.12.2014
- Juristische Personen haften im deliktischen Bereich für das schädigende Verhalten ihrer verfassungsmäßigen Organe und aller anderen Personen, die in verantwortlicher, leitender oder überwachender Funktion für sie tätig sind.OGH 9 Ob 74/14v, 18.12.2014
- Bei Schädigung der Gesellschaft durch ihren eigenen Geschäftsführer muss sich die Gesellschaft das Verschulden des Geschäftsführers gegenüber Dritten nicht zurechnen lassen, wenn diese Dritten gerade ihre Sorgfalts- und Überwachungspflichten hinsichtlich des Geschäftsführers verletzt haben.OGH 6 Ob 183/13z, 20.02.2014
- Hier: Direkte Arbeitsaufträge und Arbeitsweisungen an Arbeitnehmer eines Subunternehmens ohne dessen Einbeziehung als Arbeitgeber erteilender, regelmäßig tätig werdender Mitarbeiter eines Bauunternehmens ist dessen Repräsentant.OGH 2 Ob 115/13w, 19.12.2013
- Hier: Berücksichtigung des Verhaltens eines Organs der dienstbarkeitsberechtigten Gesellschaft bei der Beurteilung, ob ein Auflösungsgrund vorliegt.OGH 4 Ob 106/12k, 18.09.2012
- Hier: Haftungsfragen zu Eigentümergemeinschaft, Verwalter, Hausbesorger und Mieter. Repräsentantenhaftung der angestellten Hausbesorgerin verneint.OGH 5 Ob 76/12f, 09.08.2012
- Hier: Zurechnung eines „Revierorgans“ an Jagdpächter.OGH 9 Ob 9/11f, 26.05.2011
- Ob deren Wirkungskreis dem eines Organs entspricht, ist unerheblich.OGH 4 Ob 75/09x, 12.05.2009
- Ob dem Unternehmensinhaber neben der Kenntnis oder fahrlässigen Unkenntnis ihrer Organe - wie im allgemeinen Zivilrecht - auch der Wissensstand anderer „Repräsentanten" zugerechnet werden kann, ist hier nicht zu entscheiden; ebensowenig die Frage, ob und gegebenenfalls bei wem die für die Anwendung von § 54 Abs 3 iVm § 53 Abs 3 MSchG erforderliche grobe Fahrlässigkeit vorliegen muss.OGH 17 Ob 40/08v, 24.03.2009
- Eine juristische Person haftet im deliktischen Bereich für das schädigende Verhalten ihrer Organe und aller anderen Personen in eigenverantwortlicher, leitender oder überwachender Funktion, für das Fehlverhalten anderer Dienstnehmer aber nur in den engen Grenzen des § 1315 ABGB.OGH 6 Ob 108/07m, 27.02.2009
- Unzureichende Organisation, um einen entsprechenden Schneeräumdienst und Streudienst sicherzustellen (zB Einsatz ungeeigneter Maschinen, mangelhafte Instruktion oder Beaufsichtigung des Besorgungsgehilfen).OGH 2 Ob 47/07m, 12.07.2007
- Hier: Gewerberechtlicher Geschäftsführer eines Abschleppunternehmens, der über eine entsprechende Weisungsbefugnis verfügt und nicht durch entsprechende Weisungen und Kontrollen sicherstellt, dass es im Zuge der Ausführung des Abschleppauftrags nicht zu einem Eingriff in das absolut geschützte Rechtsgut (Eigentum) des Klägers kommt - unterlassener Auftrag an den Abschleppfahrer, eine Identifikation der an Ort und Stelle befindlichen Person vorzunehmen beziehungsweise eine allfällige Nahebeziehung dieser Person zum abzuschleppenden Fahrzeug zu überprüfen.OGH 2 Ob 273/05v, 19.04.2007
- Hier: Geklagt ist eine OEG, die zivilrechtlich nach der Repräsentantenhaftung mithaftet.OGH 6 Ob 196/05z, 01.12.2005
- Daneben auch Durchgriffshaftung auf Organe des Vereins (Vereinsobmann), die ein deliktisches Verhalten setzen (§ 1330 ABGB).OGH 6 Ob 95/05x, 25.08.2005
- Eine GmbH haftet sowohl für das deliktische Verhalten ihres Geschäftsführers als auch für die durch ihn gesetzte Verletzung von Vertragspflichten.OGH 6 Ob 12/05s, 19.05.2005
- Hier: Sparkassenleiter, der einem Kreditgeber mit einem vorschriftswidrig ausgestellten Duplikatssparbuch eine Sicherheit vortäuschte.OGH 7 Ob 128/04f, 17.11.2004
- Der Grundgedanke, dass jene Vermögensmasse, die den Vorteil des Handelns des "Machthabers" genießt, auch die daraus entstehenden Nachteile zu tragen hat, trägt bei allen diesen Funktionären, weil sie wegen der Selbständigkeit ihrer Tätigkeit eine besondere Gefährdungsmöglichkeit haben.OGH 3 Ob 180/03x, 28.01.2004
- Auch der Bereichsleiter eines Winterdienstunternehmens, dem von der Unternehmensleitung Organisations- und Überwachungsaufgaben übertragen wurden, kann als dessen Repräsentant angesehen werden, für den ohne die Beschränkung des § 1315 ABGB zu haften ist. Die formale Auslagerung von unternehmerischen Leitungsfunktionen auf einen "selbständigen Subunternehmer" steht dem nicht entgegen.OGH 2 Ob 291/03p, 22.12.2003
- Repräsentant ist jeder, der eine leitende Stellung mit selbständigem Wirkungsbereich innehat, also in verantwortlicher, leitender oder überwachender Funktion Tätigkeiten für die juristische Person ausübt.OGH 7 Ob 271/02g, 17.12.2003
- Die Repräsentantenhaftung ist unter gleichen Wertungsaspekten wie bei juristischen Personen auch auf natürliche Personen anzuwenden, die in ihrem Unternehmen Leitungsfunktionen von anderen Personen wahrnehmen lassen.OGH 5 Ob 173/02f, 12.09.2002
- Hier: Polier eines Bauunternehmens.OGH 8 Ob 84/02i, 16.05.2002
- Lediglich Personen, die untergeordnete Tätigkeiten ausüben, kommen nicht in Betracht.OGH 7 Ob 271/00d, 20.12.2000
- Hier: Vorsitzender einer Landesexekutive des ÖGB.OGH 6 Ob 249/00m, 23.11.2000
- Die Repräsentantenhaftung einer juristischen Person besteht auch bei Eingriffen in das absolut geschützte Rechtsgut der Ehre.OGH 6 Ob 249/00m, 23.11.2000
- Die rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht des Täters ist dabei nicht entscheidend.OGH 6 Ob 249/00m, 23.11.2000
- Hier: Balustradeneinsturz bei der Universität Wien.OGH 6 Ob 220/99t, 28.06.2000
- Die juristische Person kann sich ihrer Haftung nach § 1319 ABGB nicht dadurch entziehen, dass sie die ihr obliegenden Aufgaben einem in untergeordneter Stellung Tätigen ohne jegliche weitere Kontrolle überträgt. In einem solchen Fall haftet sie für das Versäumnis ihrer Organe (Repräsentanten), für wirksame Kontrollen zu sorgen.OGH 6 Ob 220/99t, 28.06.2000
- Der Hauptkameramann ist Repräsentant der Fernsehunternehmer.OGH 3 Ob 119/99t, 28.02.2000
- Auf das Erfordernis eines Wirkungskreises, der jenem eines Organs annähernd entspricht, kommt es hiebei nicht an. Der die Straßenbaustelle betreuende bauleitende Ingenieur eines Subunternehmers ist als deren Repräsentant anzusehen.OGH 2 Ob 107/98v, 20.05.1998
- Hier: Jagdgesellschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts.OGH 2 Ob 2398/96b, 10.07.1997
- Ein Pilot ist kein Repräsentant des Luftfahrzeughalters.OGH 1 Ob 53/95, 03.10.1996
- Auf die verfassungsmäßige Berufung zur Vertretung kommt es dabei nicht an.OGH 1 Ob 8/95, 17.10.1995
- Der Geschäftsführer einer Raiffeisenkasse ist unabhängig von der Größe des Geschäftsbetriebes Repräsentant.OGH 3 Ob 660/81, 10.03.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009113 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 71.
- OGH 8 Ob 50/25y, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 34/25s, 29.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 69/25k, 25.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 17/25k, 03.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 24/25t, 21.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 17/24v, 28.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 7/25z, 27.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 142/24x, 21.01.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 208/23a, 22.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 13/24w, 14.05.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei einer Firma kommt es darauf an, was jene Personen wissen, die sie im betreffenden Bereich nach außen vertreten. Ihr Wissen wird der Firma zugerechnet. Dabei ist es gleichgültig, ob die Person allein oder nur gemeinsam mit anderen vertreten darf und ob sie mit der Sache tatsächlich befasst war.
Nein. Auch wenn Sie sich zu Unrecht bedroht fühlten und deshalb zugeschlagen haben, trifft Sie kein Verschulden, wenn der andere durch sein Verhalten diesen Eindruck hervorgerufen hat. Sein Auftreten muss die Abwehr sowohl an sich als auch in ihrem Ausmaß gerechtfertigt erscheinen lassen.