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Was gilt, wenn die Polizze von meinem Antrag abweicht?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Konsumenten
Enthält der Versicherungsschein teils günstige, teils ungünstige Abweichungen von Ihrem Antrag oder ist offen, wie sich eine Abweichung auswirkt, gilt der Inhalt Ihres Antrags als vereinbart, wenn der Versicherer Sie auf die ungünstigen oder neutralen Abweichungen nicht hingewiesen hat. Hat er darauf hingewiesen, kommt die Regel für abweichende Versicherungsscheine zum Zug.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 04.07.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Enthält der Versicherungsschein zum Teil für den Versicherungsnehmer günstige, zum Teil ungünstige Abweichungen oder hängt es vom Lauf der Dinge ab, ob sich eine Abweichung als günstig oder ungünstig erweist, so gilt Abs 3 des § 5 VersVG (wonach der Inhalt des Versicherungsantrages als vereinbart anzusehen ist), wenn der Versicherer auf die ungünstigen und/oder "neutrale" Abweichungen - wie hier - nicht hingewiesen hat; andernfalls kommt Abs 1 leg cit zum Zuge.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113821 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

VersVG §5

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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