Zum Inhalt springen

Zahlt die Versicherung, wenn ich ohne Brille gefahren bin?

günstig für Versicherer betrifft Versicherte, Versicherer, Lenker
Wer eine Auflage im Führerschein nicht einhält, etwa das Tragen einer Brille, verletzt damit eine Obliegenheit gegenüber der Versicherung. Der Nachweis, dass Sie im Einzelfall dennoch fahrtüchtig waren, kommt nicht in Betracht. Möglich bleibt aber, dass sich der Unfall unabhängig davon ereignet hat, etwa durch einen technischen Defekt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 06.03.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Die Nichtbeachtung einer Führerscheinklausel (hier Nichttragen der Brille) ist eine Obliegenheitsverletzung (ZVR 1970/11; EvBl 1964/107 S 157), demgegenüber der Nachweis, daß dem Fahrer im Einzelfall gleichwohl die erforderliche Fahrtüchtigkeit zueignen gewesen sei, nicht in Betracht kommt. Der unwiderlegliche Mangel der Befähigung des Fahrers schließt jedoch nicht von vornherein die Möglichkeit aus, daß sich der Unfall unabhängig von diesem Mangel ereignete, etwa infolge eines technischen Gebrechens (zB Bremsdefekt).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081197 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

AKHB §6 Abs2 litb; VersVG §6 Abs1 B3

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei Pflichtverletzungen

Ja. Verletzen Sie eine Pflicht bewusst und gewollt, wird der Versicherer ohne weiteres leistungsfrei. Bei grober Fahrlässigkeit bleibt er dagegen zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung weder die Feststellung des Versicherungsfalls noch Grund und Umfang seiner Leistung beeinflusst hat.

günstig für Versicherungsnehmer Nachweis der fehlenden Auswirkung

Sie können nachweisen, dass Ihre Pflichtverletzung weder auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf Feststellung oder Umfang der Leistung der Versicherung Einfluss hatte. Dieser Nachweis kann für den gesamten Schaden oder auch nur für einen Teil davon gelingen.

Verwandte Fragen

Versicherung · Ursächlichkeit bei Verstoß gegen Auflagen
Vertragsrecht · Beweislast bei Obliegenheitsverletzung
Vertragsrecht · Beweislast des Versicherungsnehmers
Versicherung · Beweislast bei Pflichtverletzung in der Versicherung
Versicherung · Fernbleiben von der eigenen Einvernahme