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Zahlt die Versicherung nicht, wenn sich die Gefahr erhöht hat?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherungen, Hauseigentümer
Die Versicherung wird nur dann leistungsfrei, wenn Sie als Versicherungsnehmer die Gefahrenerhöhung willkürlich herbeigeführt haben. Eine Erhöhung, die ohne Ihr Zutun eintritt, führt für sich allein nicht zur Leistungsfreiheit.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Nur eine vom Versicherungsnehmer willkürlich herbeigeführte Gefahrenerhöhung hat Leistungsfreiheit nach § 25 Abs 1 VersVG zur Folge.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080030 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Genannte Normen

VersVG §23; VersVG §25

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Grobe Fahrlässigkeit als Risikoausschluss

Ja. Zahlt der Versicherer nicht, weil Sie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben, geht es nicht um die Verletzung einer Ihrer Pflichten, sondern um einen Ausschluss vom versicherten Risiko. Daneben können vereinbarte Pflichten weiterhin gelten; beide Fälle stehen gleichrangig nebeneinander.

günstig für Versicherer Leistungsfreiheit bei Rückwärtsversicherung

Bei einer Rückwärtsversicherung ist der Versicherer frei, wenn der Schaden schon eingetreten war. Diese Regel gilt nach ihrem Wortlaut zwingend. Es kommt daher nicht darauf an, ob der Versicherer bei Vertragsabschluss davon wusste.

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