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Was muss ich meiner Versicherung nach einem Schaden sagen?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Konsumenten
Nach einem Schadensfall müssen Sie Ihre Versicherung über alle Umstände aufklären, die für die Prüfung des Falls und für die Höhe der Leistung nötig sind, und Belege vorlegen. Der Versicherer soll dadurch in die Lage kommen, Ihren Anspruch redlich zu prüfen und zu entscheiden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 17.04.2024 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Die Aufklärungspflicht und Belegpflicht ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, der seinen Vertragspartner über alle für die Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Versicherungsleistung notwendigen Umstände nach Treu und Glauben aufzuklären hat, um diesen in die Lage zu versetzen, den Anspruch - ebenfalls nach Treu und Glauben - prüfen und die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Entscheidungen treffen zu können.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080203 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Genannte Normen

AÖS §17; VersVG §34

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Meldepflicht in der Unfallversicherung

Die Pflicht zur Anzeige entsteht erst, wenn Sie nach dem Unfall Grund zur Annahme haben, dass Folgen auftreten können, für die die Versicherung nach dem Vertrag zu leisten hat. Vorher besteht sie noch nicht.

günstig für Versicherungsnehmer Aufklärungspflicht bei erkennbarem Irrtum

Erkennt der Versicherungsvertreter aus Ihren Äußerungen klar, dass Sie sich über einen ganz wesentlichen Punkt des Vertrags etwas Falsches vorstellen, muss er Sie darüber aufklären. Das gilt etwa, wenn Sie annehmen, der Schutz beginne so früh wie möglich.

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