Welche Auskünfte darf meine Versicherung nach einem Schaden verlangen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zum Umfang der Aufklärungs- und Belegobliegenheit sowie zur Erkundigungspflicht.OGH 7 Ob 180/14t, 05.11.2014
- Hier: Art 5.3.1 AFIB 1993.OGH 7 Ob 232/02x, 30.10.2002
- Daß er sich diese Auskünfte auch auf andere Weise verschaffen könnte, ist ohne Belang.OGH 7 Ob 1008/96, 13.03.1996
- Der Versicherer kann diejenigen Auskünfte verlangen, die er für notwendig hält, soferne sie nur für Grund oder Umfang seiner Leistung bedeutsam sein können (Prölss-Martin, VersVG 24.Auflage, 220).OGH 7 Ob 17/89, 20.04.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080185 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 18.
- OGH 7 Ob 120/23g, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 140/23y, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 89/23y, 28.06.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
VersVG §34; Rechtsschutzversicherung Art 8.1.1 ARB 2016; Rechtsschutzversicherung Art 8.1.1 ARB 2008
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Pflicht zur Anzeige entsteht erst, wenn Sie nach dem Unfall Grund zur Annahme haben, dass Folgen auftreten können, für die die Versicherung nach dem Vertrag zu leisten hat. Vorher besteht sie noch nicht.
Die Versicherung. Beruft sie sich darauf, dass Sie den Schadensfall grob fahrlässig herbeigeführt haben und sie deshalb nicht zahlen muss, hat sie das auch zu beweisen. Es genügt nicht, dass sie nur zeigt, dass Sie eine Sorgfaltspflicht getroffen hat; ein grobes Verschulden ist damit noch nicht dargetan.