Warum will meine Versicherung so viele Unterlagen von mir?
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unrichtige Schadensmeldung.OGH 7 Ob 24/25t, 21.05.2025
- Für die aktive Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüche sind vollständige Angaben des Versicherungsnehmers über erhaltene Zuwendungen bedeutsam. Derartige Zuwendungen wirken sich jedenfalls zumindest abstrakt auf die Erfolgsaussichten im Verfahren aus, weil wegen anrechenbarer Zuwendungen die Klage auf den Schenkungspflichtteil (gänzlich oder teilweise) aussichtslos sein kann (auch 7 Ob 239/13t).OGH 7 Ob 165/17s, 29.11.2017
- Hier: Anzeigeobliegenheit: Erst wenn sich kostenauslösende Maßnahmen abzeichnen, das heißt, wenn sich die rechtliche Auseinandersetzung so weit konkretisiert hat, dass der Versicherungsnehmer mit der Aufwendung von Rechtskosten rechnen muss und deshalb seinen Rechtsschutzversicherer in Anspruch nehmen will, entsteht für ihn die Obliegenheit, den Versicherer unverzüglich zu informieren und kostenauslösende Maßnahmen mit ihm abzustimmen. Insbesondere ist der Versicherer – abgesehen von eiligen Fällen – so zeitig zu unterrichten, dass er noch ausreichend Zeit hat, die Erfolgsaussichten der Prozessführung abzuklären.OGH 7 Ob 140/16p, 31.08.2016
- Als einzige Einschränkung der Obliegenheit des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung, Auskünfte spontan und ohne konkretes Verlangen des Versicherers zu geben, ist anerkannt, dass Obliegenheitsverletzungen, durch die nach menschlichem Ermessen die Interessen des Versicherers schon abstrakt in keiner Weise gefährdet werden können, außer Betracht bleiben, weil damit die Erfüllung der Obliegenheit zwecklos ist.OGH 7 Ob 70/15t, 10.06.2015
- Hier: Zum Umfang der Aufklärungs- und Belegobliegenheit sowie zur Erkundigungspflicht.OGH 7 Ob 180/14t, 05.11.2014
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- Es genügt, dass die begehrte Auskunft abstrakt zur Aufklärung des Schadensereignisses geeignet ist.OGH 7 Ob 40/14d, 22.04.2014
- Durch die Aufklärung soll der Versicherer in die Lage versetzt werden, sachgemäße Entscheidungen über die Behandlung des Versicherungsfalls zu treffen.OGH 7 Ob 40/14d, 22.04.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080205 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 7 Ob 200/25z, 25.02.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 24/25t, 21.05.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
AÖS §17; VersVG §34
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Pflicht zur Anzeige entsteht erst, wenn Sie nach dem Unfall Grund zur Annahme haben, dass Folgen auftreten können, für die die Versicherung nach dem Vertrag zu leisten hat. Vorher besteht sie noch nicht.
Ausschlüsse schränken den übernommenen Schutz ein und dürfen nicht weiter ausgelegt werden, als es ihr Sinn nach dem wirtschaftlichen Zweck, der gewählten Ausdrucksweise und dem Regelungszusammenhang erfordert. Dass ein Ausschluss vorliegt, muss der Versicherer beweisen.