Ist es grob fahrlässig, den Schlüssel im Auto zu lassen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 15.05.2024 (64 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1952)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verletzung der AlkoholklauselOGH 7 Ob 158/24x, 23.10.2024
- Hier: „Abstellen eines Autobusses auf einer -wenn auch nur leichten - Gefällestrecke durch den Kläger, der das Fahrzeug nur mit der Haltestellenbremse fixierte, über deren Wirkung er nur unzureichend Bescheid wusste, aber die naheliegende zusätzliche Sicherung mit der mechanischen Feststellbremse und/oder durch Einlegen eines Ganges unterließ."OGH 9 ObA 9/08a, 07.02.2008
- Als brauchbare Anhaltspunkte, von denen die Beurteilung im Einzelfall abhängig sein kann, kommen die Gefährlichkeit der Situation, die zu einer Sorgfaltsanpassung führen sollte, der Wert der gefährdeten Interessen und die persönlichen Fähigkeiten des Handelnden in Betracht.OGH 9 ObA 24/07f, 08.08.2007
- Hier: Alkoholisierung nahe dem Grenzwert von 0,8 Promille, Rotlichtverstoß und verspätete Reaktion auf den Querverkehr.OGH 7 Ob 280/06m, 08.03.2007
- Beurteilungskriterien: Gefährlichkeit der Situation, die zu einer Sorgfaltsanspannung führen sollte, der Wert der gefährdeten Interessen, das Interesse des Handelnden an seiner Vorgangsweise und schließlich die persönlichen Fähigkeiten des Handelnden.OGH 7 Ob 41/98z, 24.11.1998
- Alkomattest stellt ein durchaus taugliches Beweismittel dar.OGH 7 Ob 16/94, 13.04.1994
- Fahren im alkoholbeeinträchtigten Zustand, wobei der dem Versicherer obliegende Beweis dann gelungen ist, wenn Gasthausbesuche des Versicherungsnehmers unmittelbar vor dem Versicherungsfall feststehen, und auch der Unfallshergang auf Alkoholkonsum schließen lässt, aber die Alkoholisierung selbst wegen der Unterlassung der Verständigung der Sicherheitsbehörde nicht mehr festgestellt werden konnte.OGH 7 Ob 1040/93, 15.12.1993
- Hier: Taxiunternehmen lässt Fahrzeugschlüssel beim Fahrerwechsel in versperrtem Behältnis in Kofferraum aufbewahren - keine grobe Fahrlässigkeit.OGH 7 Ob 14/92, 03.09.1992
- Grobe Fahrlässigkeit: unversperrtes Abstellen eines Personenkraftwagens in einem Hof, dessen 1,3 Meter hohes Tor nur verschlossen, aber nicht abgesperrt war und durch ein übergreifen leicht von außen geöffnet werden konnte, im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Ablage der Zündschlüssel im nur verschlossenen, aber ebenfalls nicht abgesperrtem Handschuhfach.OGH 7 Ob 6/91, 23.05.1991
- Übersehen des Fahrbahnwechsels auf der Autobahn.OGH 4 Ob 157/82, 23.11.1982
- Das Unternehmen einer Nachtfahrt für sich allein ist nicht als grobe Fahrlässigkeit anzusehen, und zwar auch nicht bei einem Lenker, der erst seit kurzer Zeit den Führerschein besitzt.OGH 7 Ob 50/82, 16.09.1982
- Inbetriebnahme eines Spirituskochers unter gefährlichen Verhältnissen.OGH 7 Ob 38/80, 26.06.1980
- Ob eine solche vorliegt, kann daher immer nur an Hand der gesamten Umständen des Einzelfalles beurteilt werden.OGH 7 Ob 36/80, 29.05.1980
- Ermüdung, leichte Alkoholisierung, langer Heimweg von Tanzveranstaltung tief in der Nacht, erheblich überhöhte Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn.OGH 7 Ob 31/78, 15.06.1978
- Mit über 1/3 der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgendes Befahren einer Doppelkurve (§ 50 Z 2 StVO).OGH 4 Ob 20/76, 06.04.1976
- Riskantes Überholen bei Nebel.OGH 7 Ob 182/75, 16.10.1975
- Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um zwanzig Prozent verneint.OGH 7 Ob 82/75, 06.05.1975
- Alkoholisierung, Übermüdung und überhöhte Geschwindigkeit.OGH 7 Ob 76/75, 24.04.1975
- Alkoholisierung, Durchfahren einer unübersichtlichen Rechtskurve mit neun prozentigem Gefälle, Schleudergefahr infolge Rollsplitts, bei Nacht und Regen mit 50 km/h grobe Fahrlässigkeit.OGH 7 Ob 281/74, 23.01.1975
- Die Sorgfaltsverletzung muss sich erheblich und ungewöhnlich vom Regelfall abheben, sodass der Schaden als wahrscheinlich vorhersehbar und der Sorgfaltsverstoß bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles auch subjektiv schwer vorzuwerfen ist. Weder Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit noch Übersehen eines Verkehrszeichens stellen für sich allein eine auffallende Sorglosigkeit dar.OGH 7 Ob 140/74, 29.08.1974
- Die Nichtbeachtung einer Vielzahl vor einer Gefahrenstelle angebrachter Verkehrszeichen begründet grundsätzlich den Vorwurf grober Fahrlässigkeit. Im hier zu entscheidenden Fall gab es außer den Verkehrszeichen betreffend die dreifach abgestufte Geschwindigkeitsbeschränkung, das Überholverbot und die Fahrbahnenge auch noch die zumindest durch Rückstrahler sichtbar gemachten Absperrplanken quer über die Verlängerung der vom Lenker befahrenen Trasse.OGH 7 Ob 210/73, 12.12.1973
- Abstellung mehrerer Kraftfahrzeuge mit steckenden Zündschlüsseln im umzäunter Betriebsgelände einer Schlosserei bei tagsüber offenem Tor ohne Torwärter (§ 102 Abs 6 KFG 1967).OGH 7 Ob 242/72, 08.11.1972
- Hier: Überschreitung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit allein begründet noch nicht grobe Fahrlässigkeit.OGH 7 Ob 59/72, 05.04.1972
- Hier: Schiversicherung: Belassen der Schi auf dem Dach des Personenkraftwagens während Gasthausbesuch - Diebstahl.OGH 7 Ob 178/70, 21.10.1970
- Ein Kraftfahrer handelt auffallend sorglos, wenn er in Kenntnis seiner Übermüdung, eines Alkoholkonsums trotz mangelhafter Nahrung, abgelenkt durch Unterhaltung und beengt im Sitze mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h bis 100 km/h in eine Kurve einfährt.OGH 7 Ob 137/70, 28.08.1970
- Bücken nach entfallener brennender Zigarette.OGH 7 Ob 76/70, 15.05.1970
- Übersehen von drei rotaufleuchtenden Blinkanlagen vor einem Bahnübergang.OGH 7 Ob 7/70, 28.01.1970
- Als grobe Fahrlässigkeit ist nur eine besonders auffällige, über die alltäglichen Fahrlässigkeitshandlungen erheblich hinausgehende Außerachtlassung der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt zu verstehen. Falsch aufgestelltes Verkehrsschild (Geschwindigkeitsbegrenzung - überhöhte Geschwindigkeit): Hier grobe Fahrlässigkeit verneint.OGH 7 Ob 45/67, 12.04.1967
- Nur dann, wenn der Kraftfahrzeuglenker die Unglücksfahrt antritt oder fortsetzt, obgleich ihm bewusst ist oder bewusst sein muss, dass er zufolge seiner Übermüdung nicht die erforderliche Fahrtüchtigkeit hat, kann ihm dies als grobe Fahrlässigkeit angelastet werden.OGH 7 Ob 129/66, 17.08.1966
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080275 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 64.
- OGH 6 Ob 70/24y, 15.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 16/19x, 27.02.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
VersVG §61
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, eine bloße Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit reicht dafür nicht aus. Grob fahrlässig wird das Fahren erst, wenn weitere Umstände dazukommen, etwa Unaufmerksamkeit oder eine eklatante Überschreitung auf einer bekannt gefährlichen Strecke.
Wer bei Rot fährt, handelt nicht automatisch grob fahrlässig. Es kommt auf die gesamten Umstände an, vor allem darauf, wie lange die Ampel schon Gelb und Rot gezeigt hat.