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Ist zu schnelles Fahren allein schon grobe Fahrlässigkeit?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Autofahrer, Versicherungsnehmer, Arbeitnehmer
Nein, eine bloße Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit reicht dafür nicht aus. Grob fahrlässig wird das Fahren erst, wenn weitere Umstände dazukommen, etwa Unaufmerksamkeit oder eine eklatante Überschreitung auf einer bekannt gefährlichen Strecke.

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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (11 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1974)

Bloße Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet (80 km/h) - keine grobe Fahrlässigkeit.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080484 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Genannte Normen

VersVG §61

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Grobe Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung

Das hängt von den Umständen ab. Beurteilt werden die Gefährlichkeit der Lage, der Wert der gefährdeten Sachen, Ihr Interesse an dem Vorgehen und Ihre persönlichen Fähigkeiten. Wer Fahrzeug und Schlüssel so zurücklässt, dass ein Zugriff leicht möglich ist, handelt in der Regel grob fahrlässig.

günstig für Versicherer Grobe Fahrlässigkeit als Risikoausschluss

Ja. Zahlt der Versicherer nicht, weil Sie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben, geht es nicht um die Verletzung einer Ihrer Pflichten, sondern um einen Ausschluss vom versicherten Risiko. Daneben können vereinbarte Pflichten weiterhin gelten; beide Fälle stehen gleichrangig nebeneinander.

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