Wann ist mein Verhalten für die Versicherung grob fahrlässig?
betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Konsument
Im Versicherungsvertragsrecht ist grob fahrlässig, wer schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht anstellt und Maßnahmen unterlässt, die jedem einleuchten müssen. Das ist der Fall, wenn völlige Gleichgültigkeit gegenüber dem vorliegt, was unter den gegebenen Umständen offenbar hätte geschehen müssen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (58 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Grobe Fahrlässigkeit ist im Bereich des Versicherungsvertragsrechts dann gegeben, wenn schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedermann einleuchten müssen, wenn jedenfalls völlige Gleichgültigkeit gegen das vorliegt, was offenbar unter den gegebenen Umständen hätte geschehen müssen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einwinterung eines Fahrzeugs in einer Garage mit mehreren hundert Parkplätzen. Fahrzeug zwar mit Plane überdeckt, aber nicht versperrt, Schlüssel irrtümlich von außen einsehbar im Fahrzeug zurückgelassen. Grobe Fahrlässigkeit vertretbar.OGH 7 Ob 208/25a, 21.01.2026
- Hier: keine grobe Fahrlässigkeit bei Zusammenschau der Verhaltensweisen der Klägerin im Zuge eines Raubüberfalls in einem ihrer Geschäftsräume, wobei mehrere Gold- und Schmuckwaren geraubt wurden.OGH 7 Ob 106/23y, 24.10.2023
- Hier: Abrollen eines Kfz mit "Hill-Holdsystem" auf abschüssigem Gelände ohne Betätigung der Handbremse oder Einlegen eines Gangs - grobe Fahrlässigkeit bejaht.OGH 7 Ob 127/23m, 27.09.2023
- Wenn es der Versicherungsnehmer einmalig unterlässt, eine Terrassentür nicht zu versperren, liegt kein subjektiv schwerstens vorwerfbares Verhalten vor.OGH 7 Ob 59/23m, 30.08.2023
- Hier: Verlassen des Hauses über mehrere Stunden bei unversperrter Terrassentür ist nicht in jedem Fall ein grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers.OGH 7 Ob 59/23m, 30.08.2023
Alle 22 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Keine grobe Fahrlässigkeit des VN bei fehlenden Vorhangschlössern an Schubriegeln einer Schaufenstertür nach Reparaturarbeiten durch einen Fachbetrieb.OGH 7 Ob 179/22g, 23.11.2022
- Abstellen eines KFZ auf einem Abstellplatz mit 3% bis 6% Gefälle, welches in der Folge mangels ordnungsgemäßem Einlegen des ersten Ganges oder Aktivierung der Parkbremse in den angrenzenden Fischteich rollt (AKKB 2016).OGH 7 Ob 142/22s, 23.11.2022
- Hier: Unterlassen der Mitteilung an den Versicherer, dass der Gegner einen Verjährungsverzicht verlangt.OGH 7 Ob 125/21i, 24.11.2021
- Hier: Anwärmen eines PKW‑Motors mittels zwischen Motorhaube und Rahmen eingeklemmten Heizlüfters.OGH 2 Ob 170/20v, 21.10.2021
- Hier: Verwahrung von Schlüsseln in einem Wertschutzschrank in einem in unmittelbarer Nähe daneben stehenden Rollcontainer (AHB 2007).OGH 7 Ob 93/19f, 18.09.2019
- Hier: Art 6.2 AWB.OGH 7 Ob 9/14w, 29.01.2014
- Hier: Über rund 14 Jahre hinweg immer wieder austretendes Wasser aus einem Boiler in den darunter liegenden Fußboden.OGH 7 Ob 89/13h, 03.07.2013
- Hier: Das Belassen eines Fensters in Kippstellung bei Verlassen der Räumlichkeiten (Art 4 BEFLS).OGH 7 Ob 239/12s, 18.02.2013
- Hier: Zu § 61 VersVG; Einbruch in einen PKW wegen sichtbar angebrachtem Navigationsgerät.OGH 7 Ob 17/11t, 16.02.2011
- Wann und unter welchen Umständen das Entzünden von Kerzen auf einem Christbaum als grob fahrlässig anzusehen ist, hängt von den konkreten, speziellen Gegebenheiten des Einzelfalls ab und lässt sich daher nicht generell, sondern nur einzelfallbezogen beantworten.OGH 7 Ob 20/08d, 07.02.2008
- Hier: Art 8 ABEV (Wasserschaden nach Frost).OGH 7 Ob 215/07d, 16.11.2007
- Es würde die Pflicht des Versicherungsnehmers, das Haus zu beaufsichtigen, überspannen, wollte man von ihm - ohne jede Anhaltspunkte, dass die Heizung ausfallen könnte - alle zwei Tage eine Kontrolle der Heizung verlangen.OGH 7 Ob 215/07d, 16.11.2007
- Die Obliegenheit nach § 17 VF 50112:03, den Versicherungsfall innerhalb einer Woche anzuzeigen, entsteht nach den Bedingungen erst ab Bekanntwerden des Versicherungsfalles. Eine geringfügige Überschreitung der Meldefrist stellt im Einzelfall keine grobe Fahrlässigkeit dar.OGH 7 Ob 89/07z, 04.07.2007
- Hier: Unterbrechung der versicherten Rückreise um mit einem Schmuckkoffer einen Copyshop aufzusuchen (§ 8 AÖTB 2001).OGH 7 Ob 22/07x, 14.02.2007
- Hier: § 61 VersVG in Verbindung mit Art 12 Abs 1 ABS 1994.OGH 7 Ob 301/06z, 17.01.2007
- Das (regelmäßige!) Entsorgen von Aschenbecherinhalten samt sonstigen Abfällen im Gastronomiebetrieb in einen im Schankbereich stehenden und mit einem Plastikmüllsack ausgekleideten Plastikmistkübel ohne Deckel ist grob fahrlässig.OGH 7 Ob 301/06z, 17.01.2007
- Keine grobe Fahrlässigkeit bei Entsorgung von noch zündfähiger Asche in einem Plastikeimer in einem Schuppen, weil Versicherungsnehmer nach ordentlicher Prüfung irrtümlich von der Ungefährlichkeit der Asche ausging.OGH 7 Ob 130/06b, 21.06.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080371 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 58.
- OGH 7 Ob 86/25k, 25.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 157/24z, 21.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 170/24m, 23.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 168/23s, 17.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 127/23m, 27.09.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 7 Ob 142/22s, 23.11.2022, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
ABS 1995 allg; VersVG §61; Eigenheimversicherung Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung Art2; VersVG §6 Abs3
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