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Wann ist mein Verhalten für die Versicherung grob fahrlässig?

betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Konsument
Im Versicherungsvertragsrecht ist grob fahrlässig, wer schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht anstellt und Maßnahmen unterlässt, die jedem einleuchten müssen. Das ist der Fall, wenn völlige Gleichgültigkeit gegenüber dem vorliegt, was unter den gegebenen Umständen offenbar hätte geschehen müssen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 25.09.2025 (58 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Grobe Fahrlässigkeit ist im Bereich des Versicherungsvertragsrechts dann gegeben, wenn schon einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt und Maßnahmen nicht ergriffen werden, die jedermann einleuchten müssen, wenn jedenfalls völlige Gleichgültigkeit gegen das vorliegt, was offenbar unter den gegebenen Umständen hätte geschehen müssen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 22 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080371 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 58.

Genannte Normen

ABS 1995 allg; VersVG §61; Eigenheimversicherung Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung Art2; VersVG §6 Abs3

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