Darf mich mein Verein einfach ausschließen?
günstig für Vereinsmitglied betrifft Vereinsmitglieder, Vereinsvorstand, Parteimitglieder
Nein. Der Ausschluss ist die schärfste Strafe im Verein und nur aus wichtigen Gründen zulässig. Hat der Verein rechtlich oder tatsächlich eine Monopolstellung, sind diese Gründe besonders eng auszulegen. Ein wichtiger Grund liegt vor allem dann vor, wenn Sie Mitgliedspflichten so verletzen, dass das Vertrauen ernstlich erschüttert ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 17.01.2018 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ein Vereinsausschluss stellt die weitestgehende Vertragsstrafe dar und darf nur aus wichtigen Gründen erfolgen. Es ist auch eine restriktive Auslegung der wichtigen Gründe geboten, wenn es sich um einen Verein handelt, der rechtlich oder faktisch Monopolcharakter hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Vorstand dürfte einen Beschluss der Mitgliederversammlung, wonach ein bestimmtes Mitglied auszuschließen sei, obwohl Ausschlussgründe gar nicht vorliegen, nicht umsetzen und einen Ausschluss nicht mit der bloßen Tatsache begründen, dass die Mitgliederversammlung sich für den Ausschluss ausgesprochen habe.OGH 6 Ob 213/17t, 17.01.2018
- Hier: Politische Partei. Ein Parteiausschlussgrund liegt bei innerparteilicher Kritik nicht erst dann vor, wenn eine Äußerung auch nach § 1330 ABGB untersagt werden könnte. Aufgrund der Loyalitätspflicht gegenüber der Partei sind an die eigenen Parteimitglieder strengere Maßstäbe anzulegen (Hier: öffentliche Bezeichnung der Parteiführung als „Bande“, die sich „mies“ verhalte – Parteiausschluss berechtigt).OGH 6 Ob 62/17m, 19.04.2017
- Ob wichtige Gründe für einen Vereinsausschluss infolge einer Verletzung von Verpflichtungen, die das Vertrauen zwischen Mitglied und Verein ernstlich erschüttert, vorliegen, kann naturgemäß nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden und stellt damit grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar.OGH 8 Ob 9/14b, 25.08.2014
- Hier: Monopolstellung bei Jagdverein verneint.OGH 4 Ob 71/12p, 02.08.2012
- Ein wichtiger Ausschlussgrund liegt insbesondere in der Verletzung von Mitgliedspflichten, die geeignet sind, den Bestand des Mitgliedschaftsverhältnisses und das Vertrauen zwischen Mitglied und Verein ernstlich zu erschüttern.OGH 4 Ob 71/12p, 02.08.2012
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- Inwieweit heterogene Verfehlungen in Summe doch einen Ausschlussgrund bilden können, betrifft geradezu zwingend den Einzelfall und entzieht sich daher im Hinblick auf § 502 Abs 1 ZPO einer Beurteilung durch den Obersten Gerichtshof.OGH 6 Ob 20/10z, 18.02.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080399 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 6 Ob 213/17t, 17.01.2018, Fall aus Vorarlberg
Genannte Normen
VerG §1
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