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Darf mich mein Verein einfach ausschließen?

günstig für Vereinsmitglied betrifft Vereinsmitglieder, Vereinsvorstand, Parteimitglieder
Nein. Der Ausschluss ist die schärfste Strafe im Verein und nur aus wichtigen Gründen zulässig. Hat der Verein rechtlich oder tatsächlich eine Monopolstellung, sind diese Gründe besonders eng auszulegen. Ein wichtiger Grund liegt vor allem dann vor, wenn Sie Mitgliedspflichten so verletzen, dass das Vertrauen ernstlich erschüttert ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 17.01.2018 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Ein Vereinsausschluss stellt die weitestgehende Vertragsstrafe dar und darf nur aus wichtigen Gründen erfolgen. Es ist auch eine restriktive Auslegung der wichtigen Gründe geboten, wenn es sich um einen Verein handelt, der rechtlich oder faktisch Monopolcharakter hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080399 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Genannte Normen

VerG §1

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