Kann ich meinen Ausschluss aus dem Verein gerichtlich bekämpfen?
günstig für Vereinsmitglied betrifft Vereinsmitglieder, Vereine, Sportler
Ja. Ob ein Ausschluss, eine Verwarnung oder eine Disziplinarstrafe des Vereins der Satzung entspricht, dürfen die ordentlichen Gerichte überprüfen. Vorher müssen Sie aber in der Regel die vereinsinterne Schlichtungsstelle anrufen; nur wenn Ihnen das nicht zumutbar ist, etwa weil dort kein faires Verfahren zu erwarten ist, können Sie sofort zu Gericht gehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1931, zuletzt bestätigt am 25.05.2023 (31 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1931)
Zur Zulässigkeit des Rechtsweges für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit von Vereinsbeschlüssen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die hM macht von der temporären Unzulässigkeit des Rechtswegs lediglich dann eine Ausnahme, wenn die vorherige Anrufung der vereinsinternen Schlichtungsstelle für die betroffene Partei nicht zumutbar ist. Eine solche Unzumutbarkeit wird insbesondere bei einem Verstoß gegen die in § 8 Abs 2 VerG angesprochenen Grundsätze des fair trial nach Art 6 MRK gesehen.OGH 4 Ob 77/09s, 29.09.2009
- Es würde ein nicht zu rechtfertigendes Rechtsschutzdefizit bedeuten, dem auf Grundlage der Satzung „automatisch" Gesperrten mit der Begründung, er sei nur „mittelbares" Vereinsmitglied, die gerichtliche Überprüfung dieses Beschlusses bzw der darauf gegründeten Vereinsmaßnahme zu versagen.OGH 1 Ob 137/06p, 12.09.2006
- Entscheidungen von Vereinsorganen über die Rechtsbeziehung zwischen Vereinen und ihren Mitgliedern können gerichtlich überprüft werden.OGH 7 Ob 283/02x, 12.02.2003
- Es kann ein Vereinsmitglied die Feststellung verlangen, dass eine Vereinsmaßnahme infolge Satzungswidrigkeit ihm gegenüber unwirksam sei.OGH 2 Ob 126/00v, 26.05.2000
- Es bedeutete ein nicht zu rechtfertigendes Rechtsschutzdefizit, die Wirksamkeit der Satzung und ihre Anwendung im Disziplinarbereich zu bejahen und dem Disziplinarbeschuldigten die gerichtliche Überprüfung der Strafgerichtsbarkeit des Vereins zu versagen.OGH 6 Ob 178/99s, 21.10.1999
- Dies gilt gleichermaßen für Vereinsbeschlüsse wie für verhängte Disziplinarstrafen.OGH 6 Ob 178/99s, 21.10.1999
- Feststellung der Rechtsunwirksamkeit des Ausschlusses aus einem Verein.OGH 5 Ob 525/83, 01.03.1983
- Hier: FPÖ - Schiedsgericht erkennt auf Ausschluss.OGH 6 Ob 727/78, 09.11.1978
- Die Satzung - die auch das Verfahren beim Ausschluss regelt - ist für jedes Mitglied bindend, vor deren Befolgung soll nicht voreilig in die Selbstverwaltung der juristischen Person eingegriffen, damit aber auch eine unnötige Anrufung der ordentlichen Gerichte vermieden werden (hier: Blindenverein) - vorherige Anrufung eines Schiedsgerichtes.OGH 2 Ob 78/75, 06.05.1975
- Verwarnung eines Vereinsmitgliedes.OGH 6 Ob 161/67, 12.07.1967
- Ausschluss eines Vereinsmitgliedes.OGH 6 Ob 106/59, 15.04.1959
- Überprüfung vereinsschiedsgerichtlicher Ausschließungsbeschlüsse.OGH 1 Ob 949/31, 07.10.1931
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045572 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 31.
- OGH 3 Ob 34/23f, 25.05.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 25/23z, 16.05.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 128/19k, 27.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 94/18m, 18.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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