Kann ich meinen Ausschluss aus dem Verein bei Gericht bekämpfen?
günstig für Vereinsmitglied betrifft Vereinsmitglied, Verein, Vorstand
Ja. Ihre Rechte als Vereinsmitglied können Sie vor dem ordentlichen Gericht geltend machen. Dazu zählen die Feststellung Ihrer Mitgliedschaft, die Unwirksamkeit eines Ausschlusses und die Nichtigkeit eines Beschlusses über eine Satzungsänderung. Auch verhängte Vereinsstrafen können gerichtlich überprüft werden, selbst wenn der Verein eine eigene Schlichtungseinrichtung hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 18.07.2018 (39 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Die subjektiven, aus dem Vereinsverhältnis entspringenden Rechte des einzelnen Vereinsmitgliedes können im ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden, so zum Beispiel die Feststellung der Mitgliedschaft bei einem Verein, die Bestreitung der Zugehörigkeit, die Unwirksamkeit der Ausschließung aus dem Verein und die Nichtigerklärung eines von der Generalversammlung gefassten Beschlusses auf Satzungsänderung. Letztere Klage ist keine Rechtsgestaltungsklage, sondern eine echte Feststellungsklage.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Beim Ausschluss aus einem Verein ist von einer Entscheidung über „civil rights“ iSd Art 6 Abs 1 EMRK, nicht aber von einer strafrechtlichen Entscheidung auszugehen.OGH 6 Ob 213/17t, 17.01.2018
- Zum Erfordernis des Vorliegens eines rechtlichen Interesses an der Feststellung für eine Feststellungsklage nach § 7 Satz 1 VerG 2002.OGH 1 Ob 81/17v, 24.05.2017
- Entscheidungen von Vereinsorganen über die Rechtsbeziehung zwischen Vereinen und ihren Mitgliedern können gerichtlich überprüft werden.OGH 8 ObA 58/07y, 11.10.2007
- Trotz Bestehen einer Schiedseinrichtung im Sinne des § 8 Abs 1 VerG 2002 steht für Streitigkeiten über die Mitgliedschaft zum und den Ausschluss aus dem Verein, letztlich der ordentliche Rechtsweg offen.OGH 8 Ob 78/06p, 21.09.2006
- Es würde ein nicht zu rechtfertigendes Rechtsschutzdefizit bedeuten, dem auf Grundlage der Satzung „automatisch" Gesperrten mit der Begründung, er sei nur „mittelbares" Vereinsmitglied, die gerichtliche Überprüfung dieses Beschlusses beziehungsweise der darauf gegründeten Vereinsmaßnahme zu versagen.OGH 1 Ob 137/06p, 12.09.2006
Alle 18 Ergänzungen anzeigen
- Dem zu Unrecht aus einem Verein ausgeschlossenen Vereinsmitglied steht der - mittels Feststellungsklage gemäß § 228 ZPO geltend zu machende - Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vereinsausschlusses beziehungsweise der dazu führenden Beschlüsse der Vereinsorgane zu.OGH 7 Ob 283/02x, 12.02.2003
- Es kann daher ein Vereinsmitglied die (gerichtliche) Feststellung verlangen, dass eine Vereinsmaßnahme infolge Sittenwidrigkeit ihm gegenüber unwirksam sei.OGH 7 Ob 283/02x, 12.02.2003
- Der Schiedsspruch eines nicht formgültig eingesetzten Schiedsgerichts ist nicht ex lege unwirksam, sondern kann nur mit Hilfe der prozessualen Rechtsgestaltungsklage gemäß § 595 ZPO beseitigt werden.OGH 1 Ob 273/00d, 27.02.2001
- Willensäußerungen eines Schiedsgerichts, die bestimmten Mindesterfordernissen nicht genügen, sind als "Nichtschiedssprüche" ex lege wirkungslos. Deren Unwirksamkeit kann von den ordentlichen Gerichten aufgrund einer Feststellungsklage ausgesprochen werden. Das kann sich allerdings nicht auf einen Mangel der Schriftform nach § 577 Abs 3 ZPO beziehen, weil ein Schiedsspruch gemäß § 595 Abs 1 Z 1 ZPO etwa auch dann aufzuheben ist, "wenn ein dem § 577 entsprechender Schiedsvertrag nicht vorhanden ist".OGH 1 Ob 273/00d, 27.02.2001
- Da die Rechtsbeziehungen zwischen Vereinen und ihren Mitgliedern privatrechtlicher Natur sind, können Entscheidungen von Vereinsorganen auch gerichtlich überprüft werden.OGH 2 Ob 126/00v, 26.05.2000
- Es bedeutete ein nicht zu rechtfertigendes Rechtsschutzdefizit, die Wirksamkeit der Satzung und ihre Anwendung im Disziplinarbereich zu bejahen und dem Disziplinarbeschuldigten die gerichtliche Überprüfung der Strafgerichtsbarkeit des Vereins zu versagen.OGH 6 Ob 178/99s, 21.10.1999
- Sowohl Nichtigerklärung beziehungsweise Unwirksamerklärung von Vereinsbeschlüssen als auch verhängte Disziplinarstrafen können grundsätzlich gerichtlich voll überprüft werden.OGH 7 Ob 197/97i, 05.05.1998
- Hier: Verweigerung der Einsicht in einzelne Geschäfts- und Rechnungsunterlagen.OGH 10 Ob 2014/96s, 23.04.1996
- Hier: FPÖ - Schiedsgericht erkennt auf Ausschluss.OGH 6 Ob 727/78, 09.11.1978
- Hier: Blindenverein.OGH 2 Ob 78/75, 06.05.1975
- Ausschluss eines Genossenschafters.OGH 1 Ob 120/57, 22.05.1957
- VereinOGH 1 Ob 195/53, 24.06.1953
- Schutzwürdiges Interesse auch dann bejaht, wenn mit Mitgliedsrechten keine wirtschaftlichen Interessen verbunden sind.OGH 3 Ob 414/51, 22.08.1951
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038953 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 39.
- OGH 5 Ob 94/18m, 18.07.2018, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 213/17t, 17.01.2018, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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