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Kann ich meinen Ausschluss aus dem Verein bei Gericht bekämpfen?

günstig für Vereinsmitglied betrifft Vereinsmitglied, Verein, Vorstand
Ja. Ihre Rechte als Vereinsmitglied können Sie vor dem ordentlichen Gericht geltend machen. Dazu zählen die Feststellung Ihrer Mitgliedschaft, die Unwirksamkeit eines Ausschlusses und die Nichtigkeit eines Beschlusses über eine Satzungsänderung. Auch verhängte Vereinsstrafen können gerichtlich überprüft werden, selbst wenn der Verein eine eigene Schlichtungseinrichtung hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 18.07.2018 (39 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Die subjektiven, aus dem Vereinsverhältnis entspringenden Rechte des einzelnen Vereinsmitgliedes können im ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden, so zum Beispiel die Feststellung der Mitgliedschaft bei einem Verein, die Bestreitung der Zugehörigkeit, die Unwirksamkeit der Ausschließung aus dem Verein und die Nichtigerklärung eines von der Generalversammlung gefassten Beschlusses auf Satzungsänderung. Letztere Klage ist keine Rechtsgestaltungsklage, sondern eine echte Feststellungsklage.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 18 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038953 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 39.

Im Gesetz

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